Medienmitteilung: Swissmechanic verlangt Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes im Falle einer Strom- und/oder Gasmangellage
Swissmechanic verlangt Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes im Falle einer Strom- und/oder Gasmangellage
Swissmechanic spricht sich für eine Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen Regelungen und eine unbürokratische Bewilligungspraxis der Behörden aus. Staatliche Verwendungsbeschränkungen, Verbote und Kontingentierungen, wie wir sie aus den Verordnungen des Bundes im Gas- und Strombereich kennen, sind unbedingt zu vermeiden.
Als führender Arbeitgeberverband der klein- und mittelständischen Unternehmen in der Maschinen-, Elektro- und Metallbranche unterstützt Swissmechanic eine zeitlich befristete Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes im Falle einer Strom- und/oder Gasmangellage.
Das Risiko einer Energiemangellage ist real. Unsere Wirtschaft und Gesellschaft sieht sich mit drohenden Mangellagen bei der Strom- und Gasversorgung konfrontiert. Swissmechanic und seine Mitgliedsfirmen setzen alles daran, Strom- und Gaskontingentierungen und -rationierungen, Kurzarbeit und weitere Massnahmen zu vermeiden und damit den volkswirtschaftlichen Schaden in Grenzen zu halten. Dies im Interesse von uns allen.
Einheitlich, rasch und unbürokratisch
Bei einer Strommangellage müssen die Verbrauchsspitzen gebrochen werden. Energieintensive Branchen können einen Beitrag leisten, indem sie im Bedarfsfall ihre Arbeitszeiten anpassen und die Produktion in die Nacht oder auf den Sonntag verlegen. Dies setzt allerdings voraus, dass die arbeitsgesetzlichen Regelungen flexibilisiert werden und die Bewilligungspraxis seitens der Behörden einfach und unbürokratisch erfolgt. Auch im Falle einer bevorstehenden Stromabschaltung muss der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, die Arbeitszeiten seiner Mitarbeitenden entsprechend den Beschränkungen flexibel organisieren und anordnen zu können. Es muss zwingend berücksichtigt werden, dass jede Unternehmung unterschiedliche Produktionsabläufe hat, die es unbedingt zu berücksichtigen gilt.
Ausserordentliche Situationen erfordern ausserordentliche Massnahmen
Nach aktueller Regelung ist das Vorliegen eines konkreten Handlungsbedarfs immer eine Voraussetzung für die Bewilligungserteilung. Dies ist in «normalen» Zeiten zweifelsohne angebracht. Ausserordentliche Situationen erfordern jedoch ausserordentliche Massnahmen. So darf nach Ansicht von Swissmechanic in der aktuellen Lage das Ausstellen von präventiven Bewilligungen im Sinne eines vorbehaltenen Beschlusses kein Tabu sein. Solche vorbehaltenen Beschlüsse würden die Planung erleichtern und es den Unternehmen ermöglichen, im Bedarfsfall eine rasche Anpassung der Arbeitsorganisation und -zeiten vorzunehmen.
Für weitere Auskünfte:
- Nicola Roberto Tettamanti, Präsident Swissmechanic Schweiz, nicola.tettamanti@tecnopinz.com, +41 91 946 40 70
- Dr. Jürg Marti, Direktor Swissmechanic Schweiz, j.marti@swissmechanic.ch, +41 79 127 05 27
SWISSMECHANIC ist der führende Arbeitgeberverband der KMU in der MEM-Branche. Die 1200 angeschlossenen Betriebe beschäftigen mehr als 65’000 Mitarbeitende, davon 6000 Lernende, und generieren ein jährliches Umsatzvolumen von rund 15 Milliarden Schweizer Franken. Die Dachorganisation Swissmechanic umfasst 15 selbstständige Sektionen, eine nationale Organisation und zusätzlich assoziierte Organisationen.
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