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Steuerrückerstattung in Millionenhöhe für Deutsche, Österreicher und Schweizer mit Besitz in Spanien möglich - Europäische Kommission verklagt Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof

München (ots)

In Spanien zahlen Erben mit Steuerwohnsitz im Ausland einen wesentlich höheren Erbschaftssteuersatz als Einheimische. Die Differenz beträgt je nach Region bis zu 34%. Die Europäische Kommission hat am 7. März diesen Jahres wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen das spanische Königreich eingereicht. Dort wird nun entschieden, ob die Unterscheidung gegen EU-Recht verstößt. Wenn das Urteil gegen die spanischen Steuervorschriften ausfällt, könnte das auch für Deutsche, Schweizer und Österreicher, die zwischen 2008 und 2012 in Spanien Immobilien oder sonstigen Besitz geerbt oder geschenkt bekommen haben, umfangreiche Steuerrückerstattungen nach sich ziehen. Ein Präzedenzfall, mit dessen Ausgang sich entscheiden wird, ob Spanien die nachträgliche Rückzahlung zu viel bezahlter Beträge an betroffene Ausländer leisten muss, ist bereits bei Gericht anhängig.

Anträge auf Rückerstattung können schon vor Urteilsverkündung eingereicht werden. Betroffene sollten wegen der Rücklaufzeit bereits jetzt aktiv werden. Unter der Nummer 0049 89 5404 6780 werden Betroffene kostenlos und unverbindlich beraten. Weitere Informationen gibt es auch auf www.erbschaftssteuerrueckerstattung.de

Link zur Klage der Europäischen Kommission: http://ots.de/F72PE

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Änderung der spanischen Gesetzgebung in dieser Angelegenheit erzwingen wird. 2009 gab es bereits eine vergleichbare Situation in Bezug auf unterschiedliche Sätze bei der Wertzuwachssteuer (Rechtssache C-562/07). Damals wurde im Anschluss an das Urteil Betroffenen auch nachträglich ein Recht auf verzinste Rückerstattung der zu Unrecht abgeführten Beträge zugesprochen.

Die Inherit GmbH (www.inherit-gmbh.de) wurde im März 2012 in München gegründet, um Personen aus dem deutschsprachigen Raum, die in Spanien Besitz geerbt oder per Schenkung erhalten haben, dabei zu unterstützen, zu hoch angesetzte Erbschafts- bzw. Schenkungssteuersätze zurückzufordern.

Kontakt:

Inherit GmbH
Arno Jochmann
Dessauerstr. 9, 80992 München
Tel.: +49 89 5404678-0
arno.jochmann@inherit-gmbh.de