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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG

EANS-News: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG /

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  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienbewegung/Aktienoptionsprogramm

Utl.: Aktienoptionsprogramm zur Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des
Vorstandes

Wien (euro adhoc) - Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische
Staatsdruckerei Holding AG gemäß § 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen
an Mitglieder des Vorstands)

Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat der Österreichische Staatsdruckerei
Holding AG (die "Gesellschaft" oder "OeSD") in seiner Sitzung am 5.6.2012 ein
Aktienoptionsprogramm für Mitglieder des Vorstandes der OesD beschließt.

In Entsprechung § 95 Abs 6 AktG erstattet der Aufsichtsrat der Gesellschaft
sohin fristgerecht (spätestens zwei Wochen vor der in Aussicht genommenen
Beschlussfassung des Aufsichtsrats) den folgenden Bericht:

1. Grundsätze für das Aktienoptionsprogramm

Das Aktienoptionsprogramm soll für Mitglieder des Vorstands einen zusätzlichen
Anreiz schaffen, mit ihren Leistungen zum Erfolg der OeSD und der gesamten
OeSD-Gruppe (bestehend aus der Gesellschaft und ihren konsolidierten
Tochtergesellschaften) beizutragen, indem sie als (zukünftige) Aktionäre und
Miteigentümer der Gesellschaft an diesem Erfolg teilhaben können. Zielsetzung
des Aktienoptionsprogramms ist es, die Gesamtentlohnung der begünstigten
Vorstandsmitglieder, zu der auch Aktienoptionen gemäß diesem
Aktienoptionsprogramm zählen, an die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft und
damit die Kursentwicklung der Aktien der OeSD zu binden, sodass die begünstigten
Vorstandsmitglieder neben dem aus einem Anstellungsverhältnis zu Gesellschaften
der OeSD-Gruppe gewährten Entgelt variabel am Unternehmenserfolg der OeSD bzw
der OeSD-Gruppe teilnehmen. Das Aktienoptionsprogramm soll zudem die
Identifikation der begünstigten Vorstandsmitglieder mit dem Unternehmen der
Gesellschaft und der gesamten OeSD-Gruppe weiter erhöhen und verfestigen, indem
sie als künftige Aktionäre der OeSD die Position von Miteigentümern einnehmen.
Das von diesem Aktienoptionsprogramm umfasste Management der Gesellschaft soll
sich dadurch auch noch stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft
orientieren und am erreichten Erfolg partizipieren.


2. Laufzeit des Aktienoptionsprogramms; Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden
Optionen


2.1. Das Aktienoptionsprogramm soll ab dem Geschäftsjahr 2012/2013 (beginnend
mit 1.4.2012) laufen und nach Erfüllung der vorgesehenen aufschiebenden
Bedingung (siehe unten Punkt 4.) in Kraft treten. Das Aktienoptionsprogramm soll
automatisch mit Ablauf des letzten, einem teilnehmenden Vorstandsmitglied
zustehenden Ausübungsfensters (wie unten näher beschrieben) enden.


2.2. In das Aktienoptionsprogramm sollen ausschließlich die aktuellen Mitglieder
des Vorstandes der OeSD mit Ausnahme von Herrn Ing. Robert Schächter einbezogen
werden. Für die Teilnahme am Aktienoptionsprogramm muss das jeweilige
Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt des Beginns des Aktienoptionsprogramms zum
Vorstandsmitglied der OeSD bestellt sein oder in einem aufrechten
Anstellungsverhältnis zu OeSD oder einer Gesellschaft der OeSD-Gruppe stehen.
Eine automatische Erweiterung auf andere Personen, insbesondere allfällige
zukünftige Vorstandsmitglieder, ist nicht vorgesehen.

Würde das Aktienoptionsprogramm erweitert werden, so würde eine entsprechende
Änderung des Aktienoptionsprogramms vorgenommen werden, über die entsprechend
den anwendbaren Bestimmungen zu beschließen und zu berichten wäre.


2.3. Der Zeitraum, in welchem den teilnehmenden Vorstandsmitgliedern Optionen
nach Maßgabe des Aktienoptionsprogramms eingeräumt werden, beträgt
5 Geschäftsjahre und ist in fünf Tranchen unterteilt. Dieser Zeitraum der
Einräumung beginnt mit dem Zeitpunkt der Beteiligung des Begünstigten an dem
Aktienoptionsprogramm, der mit dem 1.4.2012 festgelegt ist.

Jede Tranche wird mit dem ersten Tag des ersten Kalendermonats des ersten
Geschäftsjahres des Einräumungszeitraums zugeteilt und umfasst automatisch 20%
der jedem Vorstandsmitglied einzuräumenden Optionen, dies entspricht 22.500
Optionen.

2.4.Gemäß dem Aktienoptionsprogramm soll jedem Vorstandsmitglied pro
Geschäftsjahr eine solche Anzahl an Optionen gewährt werden, die zum Erwerb von
0,3% der Gesamtaktienanzahl der OeSD berechtigt. Somit sollen jedem
Vorstandsmitglied, das an dem Aktienoptionsprogramm teilnimmt, pro Geschäftsjahr
eine Anzahl von 22.500 Optionen gewährt werden.


2.5. Die Optionen sollen den begünstigten und am Aktienoptionsprogramm
teilnehmenden Vorstandsmitgliedern über einen Zeitraum von fünf Geschäftsjahren
zugeteilt werden, und zwar beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012/2013 bis
inklusive dem Geschäftsjahr 2016/2017.


2.6. Die Gesamtzahl an Optionen, die ein Vorstandsmitglied, das am gesamten
Aktienoptionsprogramm über fünf Geschäftsjahre teilnimmt, erwirbt, beträgt sohin
112.500. Die Gesamtanzahl der sämtlichen aktuell begünstigten
Vorstandsmitgliedern im Rahmen des Aktienoptionsprogramms einzuräumenden
Optionen beträgt sohin maximal 337.500. Da jede Option zum Erwerb einer Aktie
der Gesellschaft berechtigt, könnten im Rahmen des geplanten
Aktienoptionsprogramms maximal 337.500 Aktien der Gesellschaft von den
Vorstandsmitgliedern erworben werden.


3 Bedingungen der Optionen

Teilnahme- und Leistungsbedingungen


3.1. Die Einräumung von Optionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm ist nicht an
die Erreichung bzw. Erfüllung konkreter Kriterien abhängig. Es soll vielmehr die
Identifikation mit der Gesellschaft gesteigert werden und die Vorstände in die
Position von Miteigentümern versetzt werden.


3.2. Die teilnahmeberechtigten Vorstandsmitglieder müssen ihre Teilnahme am
Aktienoptionsprogramm gegenüber der Gesellschaft erklären. Die Teilnahme erfolgt
sohin freiwillig.


3.3. Ein Eigeninvestment der Vorstandsmitglieder in OeSD-Aktien ist für die
Teilnahme am Aktienoptionsprogramm nicht erforderlich.


3.4. Die Einräumung der Optionen erfolgt unentgeltlich. Die Optionen sind nicht
übertragbar.

Ausübungspreis


3.5. Jede eingeräumte Option berechtigt das jeweilige Vorstandsmitglied dazu,
eine OeSD Aktie zum Ausübungspreis zu erwerben.


3.6. Der Ausübungspreis ist mit EUR 3,00 je Aktie festgelegt. Dieser Betrag
entspricht dem aufgerundeten durchschnittlichen Buchwert je Aktie der OeSD gemäß
Halbjahresfinanzbericht zum 30.9.2011.


3.7. Der Ausübungspreis gilt für sämtliche Optionen der teilnehmenden
Vorstandsmitglieder der ersten Tranche, der zweiten Tranche, der dritten
Tranche, der vierten Tranche und der fünften Tranche.

Wartezeitraum und Ausübungsfenster

3.8. Die eingeräumten Optionen können von jedem Vorstandsmitglied jeweils nach
einer Wartefrist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Zuteilung der jeweiligen
Optionen bis zum Ablauf der nächsten drei Jahre ab diesem Zeitpunkt ausgeübt
werden.


3.9. Die Begünstigten können ihnen eingeräumte und noch nicht verfallene
und/oder bereits ausgeübte Optionen innerhalb des Ausübungszeitraums jederzeit,
jedoch nur einmal pro Geschäftsjahr der Gesellschaft ausüben. Die
eingeräumten Optionen verfallen nicht, wenn sie zwei Jahre nach Zuteilung nicht
ausgeübt werden. Ein Begünstigter kann somit eine nicht ausgeübte
Option zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Ausübungszeitraums
ausüben, sodass der Begünstigte in einem Geschäftsjahr theoretisch auch mehr als
0,3 % der Gesamtaktienanzahl der Gesellschaft erwerben kann.

Allgemeine Bestimmungen


3.10. Optionen verfallen, wenn sie nicht innerhalb des jeweils geltenden
Ausübungszeitrahmens ausgeübt werden, jedenfalls aber am Ende der Gesamtlaufzeit
des Aktienoptionsprogramms.


3.11. Optionen verfallen weiters dann, wenn die Organfunktion des teilnehmenden
Vorstandsmitglieds bzw. dessen Dienstverhältnis zur OeSD-Gruppe aus wichtigem
Grund, der - zusammengefasst gesagt - vom Vorstandsmitglied verschuldet oder zu
vertreten ist, endet. Endet die Organfunktion des teilnehmenden
Vorstandsmitglieds bzw dessen Dienstverhältnis aus anderen Gründen, so behält
das betreffende Vorstandsmitglied die bis dahin eingeräumten Optionen, erhält
aber keine weiteren Optionen. Es ist in keinem Fall vorgesehen, dass durch
Ausübung von Optionen erworbene Aktien der OeSD "rückerstattet" werden.


3.12. Für die aufgrund der Ausübung der Optionen erworbenen Aktien besteht keine
Behaltefrist. Die sofortige Verwertung von Aktien, die im Rahmen des
Aktienoptionsprogrammes erworben worden sind, wäre sohin zulässig.


4 Rückerwerb eigener Aktien

Die Bedienung der Aktienoptionen soll mit eigenen Aktien erfolgen. Aktuell
verfügt die Gesellschaft über keine Ermächtigung, eigene Aktien zum Zwecke der
Bedienung der Aktienoptionen zu erwerben. Allerdings plant die Gesellschaft,
der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der OeSD die Beschlussfassung über
die Ermächtigung für den Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 AktG zum Zwecke
der Bedienung vorzuschlagen. Mit Rechtswirksamkeit des entsprechenden
Beschlusses der Hauptversammlung würde das Aktienoptionsprogramm in Kraft
treten.

Wien, 21. Mai 2012

Der Aufsichtsrat


Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner
Chief Financial Officer
Tel.: +43/1/206 66-208 
lackner@staatsdruckerei.at

Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner
Leiter Marketing & PR
Tel.: +43/1/ 206 66-600; 
riedlinger@staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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