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Raiffeisen Bank International AG

EANS-News: Raiffeisen Bank International AG
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb eigener Aktien (mit Dokument)

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf

Utl.: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank
International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie
zur Veräußerung eigener Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot (§ 65 Abs 1b AktG)
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002

Wien (euro adhoc) - Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG,
Wien, FN 122119 m, vom 20. Juni 2012 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die
hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der
VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht werden:

1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Ziffer 8 AktG zum
Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss,
gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt. Der Anteil der nach
dieser Ermächtigung zu erwerbenden oder der aufgrund zeitlich vorangehender
Ermächtigungen der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 AktG bereits
erworbenen Aktien und der gemäß § 65 Abs 1 Ziffern 1, 4 und 7 AktG
gegebenenfalls zu erwerbenden oder bereits erworbenen eigenen Aktien darf
insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.
Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung begrenzt. 

Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,- pro Aktie,
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über
dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser
Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme des Wertpapierhandels - durch die
Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch
Dritte ausgeübt werden. 

2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisen oder gänzlichen
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur
dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als
Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder
Ausland oder zum Zweck der Durchführung des "Share Incentive Program" der
Gesellschaft für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der
Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen erfolgt. Weiters kann für
den Fall, dass Wandelschuldverschreibungen auf der Grundlage des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.06.2008 ausgegeben werden, das Bezugsrecht
der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger
von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den
Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht
auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Diese Ermächtigung kann ein
Mal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden
und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm oder
ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
veröffentlichen.

Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 8. Juli 2010
beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf
den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien.


Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der
VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet über die
Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com, entsprochen.

Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/dPnpCGj0

Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler 
gregor.hoepler@rbinternational.com
+431 717 07 3449

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/dPnpCGj0


Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-762089
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

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