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EANS-Adhoc: Vorzeitige Schließung des Orderbuchs wegen Überzeichnung der 8,5% Anleihe

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
Überzeichnung Anleihe
02.11.2010
Ad-hoc-Meldung gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
London, 2. November 2010 - Aufgrund der großen Nachfrage wird die Air
Berlin PLC das Orderbuch für die neu aufgelegte 8,5% Anleihe (ISIN 
DE000AB100A6) vorzeitig schließen und die Zeichnungsfrist früher als 
geplant am 2. November 2010 beenden, da das Ordervolumen der Anleihe 
inklusive der Erweiterungsoption bereits 200 Mio. Euro übersteigt. 
Die Anleihe, eingeteilt in Teilschuldverschreibungen mit einem 
Nennwert von jeweils 1.000 Euro, wird zu 100% des Nennwertes begeben.
Der Emissionstag der Anleihe ist der 10. November 2010. Die quirin 
bank AG begleitet die Aus-gabe der Anleihe als Lead Manager.
Air Berlin PLC The Hour House 32 High Street Rickmansworth WD3 1ER 
Hertfordshire Great Britain WKN AB1000 (Aktie) Frankfurter 
Wertpapierbörse (Regulated Market, Prime Standard) WKN A0NQ9H 
(Wandelanleihe 2007) Euro MTF Market an der Luxembourg Stock Exchange
WKN A1A LH0 (Wandelanleihe 2009) Freiverkehr an der Frankfurter 
Wertpapierbörse
Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA,
Kanada, Australien und Japan sowie in Rechtsordnungen, in denen das 
Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren der Air Berlin PLC (die 
"Wertpapiere") unzulässig sind. Dieses Dokument stellt weder ein 
Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren 
der Air Berlin PLC dar. Die Wertpapiere dürfen in den USA nur nach 
vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities 
Act von 1933 in der gültigen Fassung oder aufgrund einer Ausnahme vom
Registrierungserfordernis angeboten oder verkauft werden. Es findet 
kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA statt. Dieses 
Dokument ist nur an Personen gerichtet, (i) die Branchenerfahrung mit
Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer 
jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (ii) die von Artikel 49 
(2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated 
associations etc.") erfasst sind (alle solche Personen im folgenden 
"Relevante Personen" genannt). Jede Person, die keine Relevante 
Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres 
Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht 
nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten 
Personen unternommen.

Rückfragehinweis:

Ingolf Hegner
Head of Investor Relations
+49 (0)30 3434 1532
ihegner@airberlin.com

Branche: Luftverkehr
ISIN: GB00B128C026
WKN: AB1000
Index: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr

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