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EQS-Adhoc: Fristerstreckung betreffend Publikation des Geschäftsberichts 2017 bewilligt


EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e):
Sonstiges
Fristerstreckung betreffend Publikation des Geschäftsberichts 2017 bewilligt

24.04.2018 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die SIX Exchange Regulation hat ein Gesuch der Highlight Event and Entertainment
AG (HLEE) zur Erstreckung der Frist zur Publikation und Einreichung des
Geschäftsberichts 2017 bewilligt. Die Publikation hat bis spätestens am 31. Mai
2017 zu erfolgen.

Die Fristerstreckung wurde erforderlich, weil HLEE die Highlight Communications
AG (HLC) im Geschäftsbericht 2017 erstmalig vollkonsolidieren wird. Dafür ist
die Abstimmung mit den Geschäftszahlen der HLC notwendig. Nach Abschluss der
Prüfungsarbeiten für die HLC für das Geschäftsjahr 2017, deren Geschäftsbericht
am 28.03.2018 publiziert wurde, sind die Prüfungsarbeiten bei der HLEE zur
Konsolidierung der HLC nun im Gang. Der Verwaltungsrat geht derzeit davon aus,
dass um Ende April/Anfang Mai 2018 die wesentlichen Prüfungsarbeiten
abgeschlossen werden können, so dass der Geschäftsbericht innert der
verlängerten Frist erstellt und publiziert werden kann.

Der Entscheid der SIX Exchange Regulation enthält folgendes Dispositiv:

"l. Die Verschiebung der Publikation des Geschäftsberichts 2017 sowie die
Einreichung des Berichts bei SIX Exchange Regulation bis spätestens 31. Mai 2018
wird unter folgendem Vorbehalt und unter folgenden Bedingungen bewilligt:

a. Highlight Event and Entertainment AG hat betreffend den vorliegenden
Entscheid bis spätestens Donnerstag, 26. April 2018, vor 7.30 Uhr, eine
Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53
Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu
veröffentlichen. Die Medienmitteilung hat den vollständigen Wortlaut von Ziff. I
des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten. Weiter sind in
der Ad hoc-Mitteilung die Gründe für die Verschiebung der Publikation und
Einreichung des Geschäftsberichts 2017 zu nennen.

b. Der Entwurf der Ad hoc-Mitteilung gemäss Ziff. l.a. dieses Entscheids ist SIX
Exchange Regulation bis spätestens am Mittwoch, 25. April 2018, 16.00 Uhr, per
E-Mail zwecks Genehmigung zuzustellen.

c. SIX Exchange Regulation behält sich vor, allenfalls den Handel mit Effekten
der Highlight Event and Entertainment AG vorübergehend einzustellen, wenn diese
ihren Geschäftsbericht 2017 nicht bis spätestens 31. Mai 2018, 23:59 Uhr nach
den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m.
Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange
Regulation einreicht.

 

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Ende der Ad-hoc-Mitteilung------------------------------------------------------

Sprache:       Deutsch

Unternehmen:   Highlight Event and Entertainment AG

               Netzibodenstrasse 23b

               4133 Pratteln

               Schweiz

Telefon:       +41 41 226 05 97

Fax:           +41 41 226 05 98

E-Mail:         info@hlee.ch

Internet:   www.hlee.ch

ISIN:          CH0003583256

Valorennummer: 896040

Börsen:        SIX Swiss Exchange



 

Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

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