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EU-Kommission spricht sich für Assoziation mit Ukraine aus

Ukraine (ots/PRNewswire)

Die Europäische Kommission hat heute die Vorlage der Unterzeichnung und provisorischen Anwendung sowie des Abschlusses des Assoziationsabkommens zwischen EU und Ukraine zur Entscheidung durch den Europäischen Rat beschlossen, so die entsprechende Pressemitteilung der Kommission. In der politischen Erklärung zu den Anträgen heisst es: "Es ist nun Sache der ukrainischen Regierung, auf die noch verbleibenden Fragen einzugehen, damit die Vereinbarung unterzeichnet werden kann. Dies wäre ein historischer Durchbruch in den Beziehungen zwischen EU und Ukraine."

Die Annahme der Vorlage "ermöglicht es der EU technisch, mit den erforderlichen Vorbereitungen voranzuschreiten, ohne eine Entscheidung vorwegzunehmen," merkt die Kommission an. Die Kommission betonte ausserdem, dass die mögliche Assoziationsvereinbarung mit der Ukraine, die im März 2012 in Gang gesetzt wurde, "die erste einer neuen Generation von Assoziationsvereinbarungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern der Östlichen Partnerschaft" ist.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist eine starke Motivation für alle Entscheidungsträger in der Ukraine, mit den Massnahmen voranzuschreiten, die auf die Unterzeichnung des Assoziationsabkommens mit der EU auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius im November 2013 abzielen, kommentierte Konstantin Jelissejew, Ukraines Beauftragter für Aussenpolitik und Integrationsverfahren, die Nachricht.

Damit das Assoziationsabkommen unterzeichnet werden kann, muss die Ukraine bestimmte Bedingungen erfüllen, die auf der Sitzung des EU-Rats am 10. Dezember 2012 beschlossen wurden. Drei Bereiche, in denen die Ukraine entschlossene Massnahmen und messbare Fortschritte demonstrieren muss, sind die Umsetzung bereits vereinbarter Reformen, die Abschaffung der selektiven Justiz und die Einhaltung internationaler Standards bei den Parlamentswahlen von 2012.

Assoziationsvereinbarungen sind internationale Vereinbarungen zwischen der EU und Drittländern, die zur Verbesserung der bilateralen Beziehungen führen sollen. Bei einigen Vereinbarungen wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, dass das Drittland Kandidat für eine Mitgliedschaft in der Union werden könnte (z.B. das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen mit Bosnien und Herzegowina vom Juni 2008), während andere zu einer Zollunion führen (z.B. der Vertrag von 1963 mit der Türkei) oder die schrittweise Einrichtung einer Freihandelszone für Waren zum Ziel haben (z.B. die Assoziation mit Chile).

Die Vereinbarung mit der Ukraine sieht die Beschleunigung der politischen Zusammenarbeit und die Einführung tiefer und umfassender Handelsbeziehungen zwischen den Parteien vor. Die Anzahl der im Vertragswerk angesprochenen Bereiche und der Detaillierungsgrad der Verpflichtungen und Zeitpläne ist laut Website der Europäischen Union beispiellos.

Kontakt:

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Maria
Ivanova, +380443324784, news@wnu-ukraine.com, Projektmanagerin bei
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