Elektronische Eingaben ans Bundesgericht über PrivaSphere erfolgt
Zürich (ots)
lic.iur. Fortunat Schmid, Rechtsanwalt aus Davos, hat in einem Berufsforum seinen Kollegen bekanntgemacht: "Der elektronische Rechtsverkehr mit Behörden und Gerichten durch die Kombination von SuisseID und der eidgenössisch anerkannten Zustellplattformtechnologie von PrivaSphere ermöglicht uns Juristen eine effiziente und sichere Mandatsarbeit. Ich habe am 22. September meine erste Eingabe ans Bundesgericht digital eingereicht. Die Eingabe habe ich mit der QuoVadis Suisse ID des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV digital unterschrieben und mit PrivaSphere Secure Messaging um 10:14 Uhr verschickt; um 10:15 Uhr habe ich die Bestätigung erhalten!"
"Dieser erste Erfahrungsbericht einer Eingabe gemäss dem Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen (SR 173.110.29) zeigt, dass ein Bedürfnis auf Seiten der Anwaltschaft und Klienten besteht, auf elektronischen Weg mit Gerichten und Behörden rechtsverbindlich kommunizieren zu können und in den Genuss des Effizienz- und Qualitätssteigerungspotentials des elektronischen Rechtsverkehrs zu gelangen" meint lic. iur. HSG Adrian Rufener, Geschäftsführer des St. Galler Anwaltsverbandes. "Die Nachfrage nach dem elektronischen Geschäftsverkehr wird in Zukunft schnell wachsen, sobald die kantonalen Gerichte und Behörden über digitale Infrastrukturen verfügen und Eingaben in elektronischer Form rechtsverbindlich eingereicht werden können. Es liegt auf der Hand, dass eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe mittelfristig zu Kosteneinsparungen führen werden. Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn die Nutzer auch von den Einsparungen profitieren könnten, indem für elektronischen Rechtsverkehr tiefere Gebühren anfallen.
"Ab dem 1.1.2011 werden auch die Vorinstanzen des Bundesgerichts
Eingaben auf elektronischem Wege erhalten. Somit kann die
Digitalisierung eines Falles nicht erst beim Weiterzug an das
Bundesgericht aktuell werden ("Trägerwandel"), sondern ergibt sich
quasi automatisch. Das Bundesgericht hat den elektronischen
Rechtsverkehr anfangs 2007 auf Wunsch der Anwaltsschaft eingeführt.
Nach den Jahren 2007 und 2008 ohne Nutzung dieser Möglichkeit, bin
ich erfreut, dass in der letzten Woche sogar bereits 2 Eingaben in
einer Woche erfolgt sind. Dass das Interesse auf Seiten Vorinstanzen,
Anwälte und Bürger gross ist, zeigen die in letzter Zeit sehr
häufigen telefonischen Anfragen zum "Elektronischen Rechtsverkehr,"
so Dr. Jacques Bühler, Stellvertretender Generalsekretär des
Schweizerischen Bundesgerichts. "Der elektronische Rechtsverkehr kann
über sichere Zustellplattformen einfach und bequem via eMail
erfolgen. Das Bundesgericht macht täglich davon Gebrauch für die
Zustellung seiner Urteile an die Medien."Bereits seit dem 1.1.2008 besteht zudem die Rechtsgrundlage, eidgenössische Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln und spätestens ab 1.1.2011 werden diese Grundlagen mit der neuen StPO, ZPO etc. zwingend auf die Kantone ausgeweitet. Damit sind Gerichte und verschiedene Behörden verpflichtet, Eingaben von Bürgern, Anwälten und Unternehmen elektronisch entgegenzunehmen. Die von PrivaSphere angebotene Secure Messaging Plattform ist per Verfügung des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD am 17. November 2009 als erste und bis heute einzige elektronische Zustellplattformtechnologie anerkannt worden.
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