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Swiss Music Promoters Association: Noch keine Perspektive für Veranstaltungen l COVID-Kultur und Kurzarbeitsentschädigung weiterführen

St. Gallen (ots)

Der Kulturbranche, den verbundenen Unternehmen sowie Künstlerinnen und Künstlern wurde Ende Februar durch das Veranstaltungsverbot als Erste die Existenzgrundlage entzogen. Die vorgestrige Medienkonferenz des Bundesrates hat bestätigt, dass sie auch die letzte Branche ist, die den Weg zurück in die Normalität finden wird. Immerhin ist es ein erster Schritt, dass nun Veranstaltungen bis 300 Personen möglich sind. Die meisten Anlässe im Konzert-, Club-, Show- und Festivalbereich brauchen aber deutlich mehr Publikum, um überhaupt stattfinden zu können. Und viele sind nur möglich bei Öffnungszeiten über Mitternacht hinaus. Entsprechend ist es sehr wichtig, dass die finanziellen Begleitmassnahmen für den Kultursektor keinesfalls nachlassen und rasch Aussagen folgen zum eingereichten Schutzkonzept für Veranstaltungen, zu Veranstaltungen mit 300 bis 1'000 Teilnehmenden und zu Veranstaltungen nach dem 1. September 2020.

Gemäss Kulturstatistik des Bundes waren in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2013 mehr als 275'000 Personen in rund 71'000 Betrieben beschäftigt. Das sind über 10,9 Prozent aller Betriebe und der Anteil Beschäftigter an der Gesamtwirtschaft von 5,5 Prozent ist vergleichbar mit dem Anteil der Finanz- oder der Tourismusbranche. Die Kultur- und Kreativwirtschaft generiert selbst einen Gesamtumsatz von rund 70 Milliarden Franken und erzielt damit eine enorme direkte und indirekte Wertschöpfung. Neben der volkswirtschaftlichen Bedeutung kommt der Schweizer Kultur- und Kreativwirtschaft aber auch ein enormer gesamtgesellschaftlicher Stellenwert zu.

Die Kulturbranche und ihr Publikum brauchen eine Perspektive

Trotz dieser grossen Bedeutung und dem Umstand, dass Konzert-, Club-, Show- und Festivalveranstaltungen zu den lebendigen Traditionen der Schweiz gehören, wird die Branche auch nach der vorgestrigen Medienkonferenz des Bundesrats in der Unsicherheit belassen: Der von den Veranstalterverbänden gemeinsam eingereichte Zeitplan für eine Wiederaufnahme von Veranstaltungen, abhängig von Teilnehmerzahl und der Art des Anlasses, muss in nächster Zeit gemeinsam mit den Behörden finalisiert werden, damit frühzeitig klar wird, welche Lockerungsschritte von Juli bis zum Jahresende in welcher Abhängigkeit möglich sind. Der Kultursektor und das Publikum sind nämlich bereit: Laut einer internationalen Umfrage von Live Nation im April 2020 bei über 8'000 repräsentativ ausgewählten Ticketkäufern können Live-Streams und Videos das Live-Erlebnis nicht ersetzen und wünschen die Fans eine möglichst baldige Rückkehr in die Konzerthallen und auf die Festivalgelände - ohne zu viel Regeln.

Der Zustand höherer Gewalt soll verlängert werden

Dennoch wird es noch Monate dauern, bis in der Branche wieder Normalbetrieb herrscht. Die heute vorgestellten Lockerungen kommen für die Mitglieder der SMPA eher einer Verlängerung des Berufsverbotes gleich. Vor allem aber kann die Normalität dereinst nicht durch einen Behördenentscheid von einer Woche auf die andere erreicht werden, und der Ausnahmezustand wird noch lange nachhallen. Um die Veranstalter aus dem Schussfeld zu nehmen, fordert die SMPA nach wie vor, dass der Bundesrat für Veranstaltungen den Zustand höherer Gewalt bis 90 Tage über das Ende der behördlich angeordneten Massnahmen hinaus ausdehnt. Mit dieser einfachen Massnahme könnten Veranstalter unabhängig vom Zeitpunkt der Behördenentscheide über eine Verschiebung oder Absage bestimmen und damit hohe, nicht mehr rückerstattbare Kosten abwenden. Die SMPA hat einen entsprechenden Verordnungsartikel ausarbeiten lassen und in Bern platziert.

Die aktuelle Normalität darf nicht normal bleiben

Für den Branchenverband der Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter SMPA ist klar, dass weiterhin tiefe Corona-Infektionszahlen rasch weitere Lockerungen für Veranstaltungen erlauben müssen. Erfreulich ist, dass der Bundesrat die für das Erlebnis von Konzert-, Club-, Show- und Festivalveranstaltungen so wichtige physische Nähe anerkennt. Das von der SMPA zusammen mit weiteren Veranstalterverbänden erarbeitete Schutzkonzept basiert ebenfalls auf physischer Nähe und gewährleistet mit einer Vorverkaufs- oder Reservationspflicht die vom Bund geforderte Rückverfolgbarkeit der Kontakte. Gleichzeitig appelliert es an die Eigenverantwortung der Gäste, so wie es z.B. im Bereich Schall und Laser seit Jahren erfolgreich funktioniert. Die Verbände der Veranstaltungsbranche hoffen, dass sie bald eine Rückmeldung auf das eingereichte Konzept erhalten. Um die spezifische Situation im Kulturbereich darzulegen und die weiteren Massnahmen auf Augenhöhe zu erörtern, fordert die Kulturbranche, dass der Bundesrat einen Kulturgipfel einberuft, analog dem Tourismusgipfel von letztem Sonntag. Im Gegensatz zu einem Coiffeur-Salon oder einem Blumengeschäft kann ein Veranstalter trotz Lockerungsmassnahmen nicht einfach wieder öffnen und sogleich Einnahmen verzeichnen. Erstens sind die meisten Veranstaltungen immer noch verboten. Zweitens könnte der Betrieb selbst bei Aufhebung des Verbotes nicht sofort oder nur beschränkt wieder aufgenommen werden. Denn viele internationale Tourneen sind bereits ins nächste Jahr verschoben worden, und die Vorlaufzeit für eine Veranstaltung beträgt mindestens 90 Tage. Die definierten Massnahmen müssen schweizweit einheitlich sein, klar definiert sowie umsetz- und kontrollierbar sein. Die jetzt veröffentlichten Unterlagen beinhalten etliche Unklarheiten und werfen viele Fragen auf. Zudem muss das Schutzkonzept laufend den folgenden Lockerungsschritten angepasst werden. Denn die Corona-Normalität darf keinesfalls zur neuen Normalität werden.

Die COVID-Verordnung Kultur und Kurzarbeitsentschädigung bleiben existenziell

Die wirtschaftlichen Auswirkungen im Kulturbereich werden erst nach und nach sichtbar. Die nahe Zukunft bleibt für das ganze "Ökosystem Veranstaltung" eine riesige Herausforderung, von der fernen ganz zu schweigen. Die kulturelle Vielfalt in der Schweiz ist je länger desto mehr bedroht. Die Kulturbranche besteht zu einem grossen Teil aus kleinen und kleinsten inhabergeführten Unternehmen sowie aus Selbständigerwerbenden. Mit grosser Sorge hat die SMPA festgestellt, dass der Anspruch auf Kurzarbeit für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner per Ende Mai eingestellt werden soll und dass die Kurzarbeitsentschädigung für befristete Arbeitsverträge nicht ausbezahlt wird. Das ist ein Schlag ins Gesicht dieser Kultur-Akteure. Viele von ihnen werden den Gang zum Sozialamt antreten müssen. Aber auch die die COVID-Verordnung Kultur selbst ist überlebensnotwendig. Im Bewusstsein, dass eine Lockerung oder gar eine Aufhebung des Veranstaltungsverbotes noch lange nicht Normalität bedeutet, sei es weil für die geplante Veranstaltung in der langen Phase der Unsicherheit zu wenig Tickets verkauft wurden, sei es weil gar keine Künstler für die nächsten Monate gebucht werden konnten, müssen die Ausfallentschädigungen solange aufrecht erhalten werden, wie Kulturbetriebe geschlossen bleiben und Veranstaltungen ausfallen. Entsprechend ist auch das vorgesehene Budget den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen. Denn die SMPA rechnet angesichts der nicht erkennbaren Exit-Strategie für Veranstaltungen über 300 Personen damit, dass die jetzt gesprochenen Mittel nicht ausreichen werden, um die Ausfälle allseits fair zu decken. Allein die 44 SMPA-Mitglieder haben seit Erlass des Veranstaltungsverbots bis ins Jahr 2021 hinein über 1'200 Anlässe absagen oder verschieben müssen, und die Umsatzeinbussen betragen mittlerweile gegen 300 Millionen Franken.

Pressekontakt:

Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer, stefan.breitenmoser@smpa.ch,
Tel. 0793550579

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