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Cornelius Gurlitt: Strafanzeige gegen Unbekannt im Fall des Schwabinger Kunstschatzes

München (ots)

"Verletzung des Dienstgeheimnisses" - so lautet der Vorwurf einer Strafanzeige gegen Unbekannt, welche die beiden Strafverteidiger von Cornelius Gurlitt, die Rechtsanwälte Professor Dr. Tido Park und Derek Setz, am vergangenen Donnerstag (29.1.2014) im Einvernehmen mit dem gerichtlich bestellten Betreuer von Cornelius Gurlitt, Rechtsanwalt Christoph Edel, bei der Generalstaatsanwaltschaft in München eingereicht haben.

"Die Preisgabe von Ermittlungsinterna an die Presse und die damit verbundene schwere Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte sind für Herrn Gurlitt in keiner Weise tolerabel. Dies ist eine eklatante Verletzung des Dienstgeheimnisses" kommentiert Professor Dr. Tido Park die Strafanzeige.

"Unser Mandant kann kein Vertrauen in die gebotene Sachlichkeit und Integrität der Ermittlungsbehörden entwickeln, wenn diese in strafrechtlich relevanter Weise vertrauliche Ermittlungsinformationen an die Medien weitergeben" ergänzt Derek Setz.

Die Weitergabe der Ermittlungsinterna erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem die von ihm beauftragen Verteidiger noch keine Akteneinsicht hatten.

Auslöser der Strafanzeige war (u.a.) ein Bericht des Magazins FOCUS vom 20.1.2014, welche Ermittlungsinterna und Inhalte der Ermittlungsakte enthielt, darunter auch Fotos, die offensichtlich im Rahmen der Durchsuchung der Privatwohnung von Cornelius Gurlitt angefertigt worden waren.

Kontakt:

Stephan Holzinger, Sprecher Cornelius Gurlitt
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Tel. 0175/5930897
holzinger@holzinger-associates.com

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