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EANS-Research: Montega AG
JAXX SE: Deutliche Kritik an Gesetzentwurf der 15 Bundesländer

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  Research-News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt der Mitteilung
  bzw. Research ist der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich.
  Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
  bestimmter Börsengeschäfte.
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Analysten

Utl.: Comment (ISIN: DE000A0JRU67 / WKN: A0JRU6)

Hamburg (euro adhoc) - Die EU-Kommission hat sich am Montag offiziell zum
Glücksspielgesetzentwurf der 15 Bundesländer geäußert. Dieser sieht sehr
restriktive Bedingungen u.a. bezogen auf die Vergabe von Konzessionen, das
Glücksspielangebot und dessen Durchführung sowie die Werbemaßnahmen vor. Zudem
hat die Höhe der im Gesetzentwurf enthaltenen Besteuerung von Online-Glücksspiel
(16,66% auf das Spielvolumen) das Sentiment für die Aktie von JAXX deutlich
belastet.

Die Kritik der EU-Kommission bezogen auf den Gesetzentwurf der 15 Bundesländer
viel deutlicher und umfangreicher aus, als von uns erwartet. Im Einzelnen wurden
die folgenden Punkte kritisiert:

1. Die Verhältnismäßigkeit bei der Beschränkung von Konzessionen (es sollen
insgesamt sieben Konzessionen vergeben werden).
2. Die Höhe der Besteuerung (laut EU lässt sich auf Grundlage dieses
Steuersatzes kein wirtschaftlich tragfähiges Onlineangebot bereitstellen).
3. Die Kriterien bei der Vergabe der Konzessionen, die laut Kommission nicht
immer präzise sind. Eine transparente Vergabe könne so nicht garantiert werden.
4. Die Erlaubniserteilung für die Veranstaltung von Online-Casinos, hier
insbesondere das Vergabeverfahren.
5. Die unterschiedliche Behandlung von privaten Wettanbietern und staatlich
kontrollierten Betreibern gemäß § 10a Absatz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 6
und 2 (ungleiche Behandlung bei der Beantragung von Konzessionen).
6. Die Genehmigungsverfahren von Glücksspiel-Vermittlungsdiensten (hier sind bis
zu 32 Genehmigungen einzuholen). Die Kommission kritisiert, dass kein
ländereinheitliches Verfahren festgelegt sei.
7. Die Begrenzung der Einsätze sowie die fehlende Anrechenbarkeit von Gewinnen.
8. Das Verbot von Werbung für Online-Dienste im TV, Internet oder via
Telekommunikationsanlagen, hier insbesondere das Verbot für TV-Werbung im Umfeld
von Sportsendungen.
9. Die Höhe der Gebühr für die Erteilung (Jahr 1: 250 Tsd. Euro, Jahr 2: 175
Tsd. Euro), die Kommission fordert die Regierung auf, zu erläutern, auf welche
Dienstleistung sich diese Gebühr bezieht, wie sie sich berechnet und ob sie dem
Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht.

Laut Kommission liegt eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit vor. Warum
die deutschen Behörden diese als notwendig erachten, ist jedoch nicht
ausreichend verdeutlicht. Darüber hinaus hätten die deutschen Behörden die
Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nicht nachgewiesen. Die Kommission könne laut
Stellungnahme nicht erkennen, "wie der notifizierte Entwurf mit der Anforderung
einer kohärenten und systematischen Begrenzung der Online-Wetttätigkeit
übereinstimmt." So ist es z.B. für die EU-Kommission nicht nahvollziehbar, warum
die Zahl der Konzessionen für den Sportwettenbereich auf sieben beschränkt
wurde, für das Online-Casino aber die Möglichkeit zu Erteilung von 16
Konzessionen besteht, obwohl dieses Angebot laut Kommission ein ebenso hohes,
wenn nicht sogar höheres Suchtrisiko birgt.

Die EU-Kommission hat die deutsche Regierung aufgefordert, bis zum 16. August
2011 eine ausführliche Stellungnahme vorzulegen.

Rahmenbedingungen dürften sich weiter verbessern:

Die Stellungnahme der EU fiel deutlich aus. Die 15 Bundesländer werden ihren
Gesetzentwurf aus unserer Sicht nachbessern müssen. Dabei wird es u.E.
insbesondere bezogen auf:

1. Die Vergabe-/Genehmigungsverfahren (Konzessionen insgesamt aber auch
Online-Casinos) sowie die Anzahl der Konzessionen,
2. die Werbemöglichkeiten
3. sowie die Höhe der Spieleinsätze
zu Änderungen kommen.

Zudem ist das Thema Netzsperre "vom Tisch". Das bedeutet, dass die Politik
sinnvolle Regelungen für die konzessionierten Anbieter finden muss, damit diese
im Wettbewerb bestehen können. Hier ist insbesondere die Höhe der Besteuerung zu
nennen. Sollte diese auf dem aktuellen Niveau bleiben (16,66% des
Spielvolumens), können keine konkurrenzfähigen Produkte angeboten werden. Die
Ziele (Generierung Steueraufkommen, Kanalisierung, Schutz der Bürger) wären
demnach nicht zu erreichen. Wir gehen davon aus, dass die 15 Bundesländer ihren
Entwurf deutlich nachbessern und sich in Richtung Schleswig-Holstein bewegen.

Fazit: Das aktuelle Bewertungsniveau der JAXX-Aktie spiegelt die
Wachstumsperspektiven und die sich sukzessive verbessernden rechtlichen
Rahmenbedingungen (in Deutschland, Spanien und Italien) nicht ausreichend wider.
Wir bekräftigen unsere Kauf-Empfehlung bei einem unveränderten Kursziel von 2,10
Euro.

+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++


Über Montega:
Die Montega AG zählt zu den größten bankenunabhängigen Research-Häusern in
Deutschland. Zum Coverage-Universum des Hamburger Unternehmens gehören eine
Vielzahl von Small- und MidCaps aus unterschiedlichsten Sektoren. Montega
unterhält umfangreiche Kontakte zu institutionellen Investoren,
Vermögensverwaltern und Family Offices mit dem Fokus "Deutsche Nebenwerte" und
zeichnet sich durch eine aktive Pressearbeit aus. Die Veröffentlichungen der
Analysten werden regelmäßig von der Fach- und Wirtschaftspresse zitiert. Neben
der Erstellung von Research-Publikation gehört die Organisation von Roadshows
und Field Trips zum Leistungsspektrum der Montega AG.


Rückfragehinweis:
Montega AG - Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
web: www.montega.de
E-Mail:  research@montega.de

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             Trostbrücke 1
             D-20457 Hamburg

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