Klarstellung im Hinblick auf den Haftbefehl gegen Rufino Vigil Gonzalez, Vorstandsvorsitzender der Grupo SIMEC
Guadalajara, Mexiko, July 8, 2010 (ots/PRNewswire)
In Bezug auf eine Pressemitteilung der Grupo SIMEC S.A.B. vom 21. Juni 2010 bezüglich eines von der Grupo Reforma herausgegebenen Artikels möchte Miguel Angel Rubio von Motormexa die im Folgenden aufgeführten Sachverhalte klarstellen.
1.- Motormexa S.A. de C.V. und seine Aktionäre haben alle ihre Schulden an die Kreditgeber am 16. Dezember 2002 in Anwesenheit eines Notars und der Vertreter der Finanzinstitute zurückbezahlt.
2.- Motormexa, S.A. de C.V. hat am 10. Oktober 2006 ein Strafverfahren gegen Herrn Rufino Vigil Gonzalez eingeleitet. Er steht im Verdacht, folgende Verbrechen begangen zu haben: Fälschung von Unterschriften, Verwendung gefälschter Dokumente (in Höhe von 200 Mio. USD), Simulation rechtlicher Schritte und Beweisfälschung, falsche Angaben gegenüber Behörden, Verfahrensbetrug sowie versuchter Betrug.
3.- Die von der Staatsanwaltschaft in Mexiko-Stadt ("Procuraduria
General de Justicia del Distrito Federal") einberufenen Experten
veröffentlichten am 2. März 2007 einen Bericht, in dem eindeutig
dargelegt wird, dass die angeblich von Motormexa und seinen
Aktionären stammenden Unterschriften in den Dokumenten gefälscht sind
und keinesfalls den betreffenden Personen zugeschrieben werden
können.4.- Basierend auf einer detaillierten Reihe von Schlussfolgerungen aus der Voruntersuchung der Staatsanwaltschaft Nr. FPC-74-T2-692-06-10, entschied Rechtsanwältin Blanca Rosa Ham Garcia, Bezirksstaatsanwältin 74 im Bundesbezirk Mexiko-Stadt, in ihren Schlussfolgerungen, ein Strafverfahren gegen Rufino Vigil Gonzalez einzuleiten. Er wird des Verfahrensbetrugs gegen die Kläger und deren Besitzer angeklagt. Richter 32 in Strafsachen des Bundesbezirks Mexiko-Stadt, Staatsanwalt Jesus Ubando Lopez, sollte hierzu den entsprechenden Haftbefehl erlassen.
5.- Der Richter erliess nach Untersuchung des Falls am 16. Juni 2010 einen Haftbefehl gegen Rufino Vigil Gonzalez für das Verbrechen des Verfahrensbetrugs (ohne Recht auf Freilassung auf Kaution).
6.- Rufino Vigil Gonzalez ist nicht auffindbar, weswegen der
Haftbefehl bislang nicht aufgeführt werden konnte. Die
Bezirksstaatsanwaltschaft des Bundesbezirks Mexiko-Stadt ("Procurador
General de Justicia del Distrito Federal") sucht gemeinsam mit
INTERPOL seinen Aufenthaltsort, um ihn festzunehmen. Er wird daher
als Justizflüchtling betrachtet.Die offiziellen Dokumente der rechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.vigilsimec.com.
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