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EANS-Adhoc: GSW Immobilien AG begibt Wandelanleihe über rund 185 Mio. EUR

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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15.11.2012

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen das
Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt.
GSW Immobilien AG begibt Wandelanleihe über rund 185 Mio. EUR
Berlin, 15. November 2012 - Der Vorstand der GSW Immobilien AG (ISIN:
DE000GSW1111; WKN: GSW111) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, eine unbesicherte, nicht nachrangige Wandelanleihe in Höhe von rund
185 Mio. EUR und einer Laufzeit bis November 2019 zu begeben (die
"Wandelschuldverschreibungen"). Die Wandelschuldverschreibungen sind in rund 5,1
Mio. neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der GSW Immobilien AG wandelbar.
Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt die GSW Immobilien
AG, die aktuell guten Marktbedingungen für die Finanzierung des künftigen
Unternehmenswachstums zu nutzen und damit zugleich ihre Finanzierungsquellen und
Investorenbasis weiter zu diversifizieren. Nach der Akquisition von 4.400
Wohnungen im Oktober diesen Jahres sowie dem bereits bekanntgegebenen geplanten
Erwerb weiterer rund 3.000 Wohnungen in Berlin, der in den Verhandlungen weit
fortgeschritten ist und in Kürze abgeschlossen werden könnte, beabsichtigt die
GSW Immobilien AG, ihre erfolgreiche Wachstumsstrategie fortzusetzen. Der
Nettoemissionserlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen soll die
erforderliche finanzielle Flexibilität gewährleisten und insbesondere für die
Finanzierung des Erwerbs weiterer attraktiver Immobilienportfolien verwendet
werden. 
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres Nennbetrags begeben und
zurückgezahlt und werden mit einem jährlichen Kupon zwischen 2,0% und 2,5%, und
einer anfänglichen Wandlungsprämie zwischen 20% und 25% über dem
Referenzpreis(1)  ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan im Rahmen einer
Privatplatzierung angeboten. Die Wandelschuldverschreibungen werden eine
Laufzeit von 7 Jahren haben. Die Anleihegläubiger werden das Recht haben, eine
vorzeitige Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen zum fünften Jahrestag
nach dem Ausgabetag zu 100% ihres Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu
verlangen. Der Kupon und die Wandlungsprämie werden voraussichtlich noch im
Laufe des heutigen Tages im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens
ermittelt.
Die Wandelschuldverschreibungen werden von der GSW Immobilien AG voraussichtlich
am oder um den 20. November 2012 begeben und sollen nach Durchführung der
Transaktion zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse
einbezogen werden. Das Recht der Aktionäre der GSW Immobilien AG zum Bezug der
Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen.
Die GSW Immobilien AG wird sich vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zu einem
90-tägigen Lock-Up verpflichten.
Deutsche Bank AG und Société Générale Corporate & Investment Banking begleiten
die Transaktion als Joint Lead Managers und Joint Bookrunners.

1) Der Referenzpreis entspricht dem volumengewichteten Durchschnittspreis der
Aktien der GSW Immobilien AG im XETRA-Handel während des Zeitraums des
Handelsbeginns am 15. November 2012 bis zur endgültigen Preisfestsetzung der
Wandelschuldverschreibungen.


- Ende der Ad-hoc-Meldung -

Zusatzinformationen
Die Aktien der GSW Immobilien AG sind zum Handel im Regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) sowie im Regulierten Markt der
Berliner Börse zugelassen (ISIN: DE000GSW1111, WKN: GSW111) und im MDAX-Index
der Deutschen Börse gelistet.

Wichtige Mitteilung
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen das
Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt.
Diese Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein
öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der
Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der
Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten
werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in einer solchen
Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes
Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder
zu registrieren. 
Die Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Ad-hoc-Mitteilung lesen, sollten
sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten.
Diese Ad-hoc-Mitteilung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in
Australien, Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika (die
"Vereinigten Staaten") oder einem anderen Land, in dem das Angebot oder die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung rechtswidrig
ist. Die in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere dürfen in den
Vereinigten Staaten nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in
zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf
angeboten werden, vorbehaltlich einschlägiger Ausnahmereglungen von den
Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Die in dieser
Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada oder
Japan oder an oder für Rechnung von oder zugunsten von australischen,
kanadischen oder japanischen Einwohnern nicht verkauft werden. Das Angebot und
der Verkauf der in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere ist nicht und
wird nicht gemäß dem Securities Act oder den einschlägigen australischen,
kanadischen oder japanischen Wertpapiergesetzen registriert. Die Wertpapiere
werden weder in den Vereinigten Staaten noch andernorts öffentlich angeboten.
Diese Ad-hoc-Mitteilung ist eine Anzeige und kein Prospekt im Sinne der
EU-Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 4.
November 2003 und deren Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (die "Prospektrichtlinie").
In den einzelnen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die
Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten"), wurde
und wird kein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen unterbreitet,
das die Veröffentlichung eines Prospekts in einem Relevanten Mitgliedsstaat
erfordern würde. Demzufolge dürfen die Wandelschuldverschreibungen in den
Relevanten Mitgliedsstaaten ausschließlich angeboten werden:

(a)     an Personen, die als qualifizierte Anleger in Sinne der
Prospektrichtlinie gelten; 
(b)     an weniger als 100 oder, in den Relevanten Mitgliedsstaaten, die die
betreffende Vorschrift der Änderungsrichtlinie zur Prospektrichtlinie umgesetzt
haben, 150 natürliche oder juristische Personen (mit Ausnahme von qualifizierten
Anlegern wie in der Prospektrichtlinie definiert) vorbehaltlich der Einholung
der vorherigen Zustimmung des oder der von der Gesellschaft für ein solches
Angebot beauftragten Bank bzw. Banken; 
(c)     bei Vorliegen anderer unter Artikel 3(2) der Prospektrichtlinie
fallender Umstände,

vorausgesetzt, dass keines der oben unter (a) bis (c) erwähnten Angebote die
Gesellschaft oder eine Bank zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Artikel 3
der Prospektrichtlinie oder eines Nachtrags zum Prospekt gemäß Artikel 16 der
Prospektrichtlinie erfordert. 
Im Sinne dieses Absatzes bedeutet die Formulierung "öffentliches Angebot der
Wandelschuldverschreibungen" in einem der Relevanten Mitgliedsstaaten jede
Mitteilung an Einzelpersonen oder Gesellschaften in jedweder Form und auf
jedwede Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und
die anzubietenden Wandelschuldverschreibungen enthält, um einen Anleger in die
Lage zu versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung der
Wandelschuldverschreibungen zu entscheiden. 
Diese Verkaufsbeschränkung gilt zusätzlich zu jeglichen anderen
Verkaufsbeschränkungen, die in diese Relevanten Mitgliedsstaaten gelten.
Diese Mitteilung stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im
Vereinigten Königreich dar. Dementsprechend richtet sich die Mitteilung nur an
(i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (ii) qualifizierte
Anleger, die unter Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend
"Order") fallen, hiervon eingeschlossen sind Gesellschaften, die von der
Financial Services Authority überwacht werden, sowie Gesellschaften, die nicht
von der Financial Services Authority überwacht werden, aber deren einziger
Gesellschaftszweck die Investition in Wertpapiere ist und die unter die
Definition des professionellen Anlegers gemäß Artikel 19(5) der Order fallen,
sowie vermögende Personen, die unter Artikel 49(2)(a)-(d) der Order fallen.


Rückfragehinweis:
René Bergmann
Tel.: +49 30 2534 1362
Fax: +49 30 2534 233 1960
E-Mail:  rene.bergmann@gsw.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    GSW Immobilien AG
             Charlottenstr. 4
             D-10969 Berlin
Telefon:     +49 30 68 99 99 0
FAX:         +49 30 68 99 99 999
Email:        kundenservice@gsw.de
WWW:         http://www.gsw.de
Branche:     Immobilien
ISIN:        DE000GSW1111
Indizes:     MDAX
Börsen:      Regulierter Markt: Berlin, Regulierter Markt/Prime Standard:
             Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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