Tous Actualités
Suivre
Abonner ORBIS AG

ORBIS AG

EANS-Adhoc: ORBIS AG
Vorstand der ORBIS AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
Fortsetzung des Aktienrückkaufs
28.05.2010
Der Vorstand der ORBIS AG hat heute beschlossen, den Aktienrückkauf 
der Gesellschaft fortzusetzen.
Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16.06.2009 
sowie der Beschlüsse des Vorstands der ORBIS AG vom 17.06.2009 und 
vom 12.04.2010 wurden im Zeitraum vom 17.06.2009 bis einschließlich 
zum 27.10.2009 insgesamt 116.234 Stück eigene Aktien sowie im 
Zeitraum vom 12.04.2010 bis einschließlich zum 22.04.2010 weitere 
6.702 Stück eigene Aktien über die Börse erworben.
Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21.05.2010 
sollen im Zeitraum vom 28.05.2010 bis längstens zum 31.05.2011 bis zu
weitere 110.000 Stück eigene Aktien über die Börse erworben werden.
Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den 
arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft
im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 
drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 10 % über- 
oder unterschreiten.
Der Rückkauf dient allen rechtlich zulässigen und von der 
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21.05.2010 gedeckten Zwecken, 
insbesondere zur Erfüllung der Aktienbezugsrechte aus den 
Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft an Mitarbeiter der 
Gesellschaft, zur Übertragung an Dritte als Gegenleistung im Rahmen 
von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen 
oder Unternehmensbeteiligungen.
Die Gesellschaft hat ein Kreditinstitut mit dem Rückkauf der Aktien 
beauftragt, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt und die 
tägliche Stückzahl des Erwerbs der Aktien unabhängig und 
unbeeinflusst von der ORBIS AG treffen wird und die Kaufaufträge 
unter Beachtung der Aktienrückkaufsermächtigung und der in Art. 5 der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 zur Durchführung der Richtlinie 
2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - 
Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und 
Kursstabilisierungsmaßnahmen - genannten Bestimmungen erteilen wird.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich 
zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms informieren wir 
regelmäßig auf unserer Homepage unter www.orbis.de.

Rückfragehinweis:

Dr. Sabine Stürmer
Leiterin Investor Relations
+49 (0)681 99 24 605
sabine.stuermer@orbis.de

Branche: Software
ISIN: DE0005228779
WKN: 522877
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

Plus de actualités: ORBIS AG
Plus de actualités: ORBIS AG
  • 18.05.2010 – 08:36

    EANS-Adhoc: ORBIS AG / ORBIS erzielt in schwierigem Marktumfeld positives Konzernergebnis

    Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des ersten Halbjahres 2010 18.05.2010 Saarbrücken, 18.05.2010. - Das im General Standard notierte Saarbrücker Business Consulting-Unternehmen ORBIS AG konnte trotz ...

  • 11.05.2010 – 16:53

    EANS-Adhoc: ORBIS AG / Ausetzung des Aktienrückkaufprogramms

    Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 11.05.2010 Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms Der Vorstand der ORBIS AG hatte auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16.06.2009 am 12.04.2010 beschlossen, bis längstens zum 20.05.2010 bis zu weitere 116.234 Stück eigene Aktien der ...