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Berliner Gericht macht Phoenix-Anlegern Weihnachtsgeschenk: EdW zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung verurteilt

Jena/Berlin (ots)

Die Entschädigungseinrichtung der
Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) musste kurz vor Weihnachten eine 
empfindliche Niederlage einstecken. Das zuständige Berliner 
Zivilgericht hat die EdW zur Zahlung der gesamten gesetzlichen 
Entschädigung an Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH 
verurteilt. "Damit ist die Entschädigungseinrichtung erstmals zur 
vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung an klagende 
Phoenix Anleger verurteilt worden. Der "Teilentschädigungspraxis" der
EdW hat das Gericht endlich ein Riegel vorgeschoben", erklärt 
Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte 
(Jena), der gleich zwei Urteile gegen die EdW für geschädigte Anleger
erstritten hat.
Mit den richterlichen Entscheidungen erhält die bisherige 
Vorgehensweise der EdW einen erheblichen Dämpfer. Denn seit Jahren 
warten die rund 30.000 geschädigten Phoenix Anleger auf den Erhalt 
ihrer gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen nach dem 
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Bis auf 
wenige Ausnahmen hat die EdW freiwillig bisher nur 
"Teilentschädigungen" geleistet. "Nun konnten wir die EdW endlich 
gerichtlich dazu zwingen, dass sie die gesamte Entschädigung an die 
Anleger bezahlen muss. Die EdW hat die Anleger jahrelang nur 
hingehalten", so Rechtsanwalt Kilian weiter.
Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war 
bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden. Seit 
dieser Zeit warten die Anleger auf die gesetzliche Entschädigung 
durch die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen.
Nach eigenen Angaben der EdW vom November 2009 wurden bisher erst 
8.400 Anlegern eine Teilentschädigung zugesagt; insgesamt soll die 
Entschädigungseinrichtung 10.200 Entscheidungen getroffen und rund 37
Millionen Euro ausgezahlt haben. "Das kann sich nun zugunsten der 
Anleger ändern, denn nach Auffassung des Gerichtes muss die EdW nun 
auch den bislang zurück-gehaltenen Rest zahlen." betont Rechtsanwalt 
Kilian, der zusammen mit seinem Team über 1.900 geschädigte Phoenix 
Anleger vertritt und bereits fünf Monate nach Klageerhebung die 
Verurteilung der EdW erreichen konnte.
Gleichzeitig sind die beiden Urteile, wenn auch noch nicht 
rechtskräftig, eine schallende Ohrfeige für die 
Verbraucherschutzzentralen, die die Anleger in den vergangenen Jahren
immer wieder davor gewarnt hatten sich von "dubiosen 
Verbraucherschutzanwälten" in Sachen Phoenix beraten zu lassen, oder 
aber gar gegen die EdW zu klagen. "Die Anleger, die darauf vertraut 
haben, haben im Gegensatz zu den klagenden Anlegern, nur weitere 
wertvolle Zeit verloren und sollten nunmehr nicht mehr zögern auch 
ihre Rechte durchsetzen zu lassen. Die Verbraucherzentralen sind 
dabei in der Vergangenheit jedenfalls ganz offensichtlich keine gute 
Adresse gewesen". Kilian zeigt sich auch sehr überrascht darüber, 
dass die EdW einigen Anlegern offensichtlich freiwillig den vollen 
Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 Euro gewährt hat, ohne sich 
diesen Anlegern gegenüber auf Aussonderungsrechte zu berufen, während
anderen Anlegern keine oder nur Teilentschädigungen erhalten haben 
und deshalb klagen mussten. "Ich hoffe nur, dass die EdW hier die 
Entschädigungen nicht bevorzugt an die Millionäre unter den Anlegern 
ausgezahlt hat, denn das wäre ein weiterer Skandal in Sachen 
Phoenix."
Nach diesen Erfolgen werden PWB Rechtsanwälte jetzt weitere Klagen
gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen 
einleiten, um so mit Hilfe des Gerichtes auch für andere Anleger das 
Entschädigungsverfahren zu einem schnellen und erfolgreichen 
Abschluss zu bringen.
Ein ausführliches TV-Interview mit Rechtsanwalt Matthias Kilian 
gibt es unter www.pwb-law.com.
PWB Rechtsanwälte
Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Wirtschafts-, 
Kapitalanlage-, Schadens-, Opfer- und Arbeitsrecht spezialisiert. PWB
vertritt sowohl private als auch institutionelle Kapitalanleger in 
bzw. aus Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Portugal, 
Frankreich, Südafrika, Italien und den Vereinigten Staaten von 
Amerika. Die Kanzlei wird im JUVE-Handbuch 2005/2006, 2006/2007 und 
2007/2008 als eine im Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei 
hervorgehoben
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Mitteldeutschlands mit derzeit 14 spezialisierten Juristinnen und 
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