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Funiciellos Menschenwürde verletzt: "Nebelspalter" teilweise gerügt (Stellungnahme 21/2023)

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Bern (ots)

Parteien: X. c. "Nebelspalter online"

Themen: Menschenwürde / Diskriminierung

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der "Nebelspalter" hat mit dem Beitrag "Tamara Funiciello: Geboren, um auszusterben" Funiciellos Menschenwürde verletzt. Der "Nebelspalter" deklariert sich selbst als "Politmagazin mit Humor". Für den Presserat handelt es sich bei dem monierten Text auch klar um einen satirischen Beitrag. Er hatte deshalb die Frage zu beantworten, wie viel Satire darf. Grundsätzlich legt der Presserat bei der Prüfung der Frage, ob satirische Beiträge und Karikaturen diskriminierend wirken oder die Menschenwürde verletzen, einen grosszügigen Massstab an. Die Grenzen sind dort überschritten, wo der Aussagekern die Wahrheitspflicht verletzt beziehungsweise Einzelne oder Gruppen in ihrer Menschenwürde herabgesetzt oder diskriminiert werden.

Mit den abwertenden Äusserungen zu Funiciellos Grösse, ihrem Gewicht und ihrem Körperbau wird im Beitrag insinuiert, sie sei als Torhüterin allein wegen ihrer Statur erfolgreich gewesen. Damit wird sie aufgrund ihrer Körpermerkmale in einer Weise herabgesetzt, die sie in ihrer Menschenwürde verletzt.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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