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Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses

Schweizerischer Städteverband - Unternehmenssteuerreform III: Weiterhin ungenügende Kompensation von Städten und Gemeinden

Bern (ots)

Ohne Kompensation der Steuerausfälle der Städte und Gemeinden führt die Unternehmenssteuerreform III nicht zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Für den Schweizerischen Städteverband hat die Vorlage, die der Bundesrat heute ans Parlament verabschiedete, weiterhin gravierende Mängel.

Der Schweizerische Städteverband hat wiederholt festgehalten, dass die Unternehmenssteuerreform III (USR III) nötig ist, dass die Aufhebung der Sondersteuerregimes kompensiert werden muss und der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden soll. Die nun vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur USR III kommt diesen Zielen nur ungenügend nach. Insbesondere sieht sie keine angemessene Kompensation der Steuerausfälle von Städten und Gemeinden vor.

Gefährdete Standortqualität ohne Ausgleichszahlungen für Städte und Gemeinden

Nach Hochrechnungen des Städteverbandes hätte die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze auf 15 % für die kommunale Ebene Steuerausfälle von rund 1,5 Milliarden Franken zur Folge. Angesichts knapper Kassen in vielen Städten und Gemeinden, sind derartige Steuerausfälle ohne gesicherte Kompensation nicht zu verkraften. Zahlreiche wichtige Aufgaben, die für das Leben der Bevölkerung in Städten und Gemeinden zentral und für die Standortqualität von höchster Bedeutung sind, stehen auf dem Spiel. Dies gilt umso mehr, als Artikel 50 der Bundesverfassung vom Bund verlangt, dass er bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden beachtet und auf die besondere Situation der Städte und Agglomerationen Rücksicht nimmt.

Nur eine ausgewogene Unternehmenssteuerreform ist mehrheitsfähig

Wenn die USR III ihr Ziel einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes gerecht werden will, muss sie die drei in der Vorlage formulierten Teilziele der kompetitiven Steuerbelastung, der internationalen Akzeptanz und der finanziellen Ergiebigkeit ausgewogen berücksichtigen. Dies bedeutet auch, dass durch die Steuerreform verursachte Steuerausfälle ausgeglichen werden - erst recht, wenn sie auf einer anderen Staatsebene anfallen. Der Finanzföderalismus, der dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden je eigene Steuer- und Finanzkompetenzen zuweist, ist einer der Eckpfeiler unseres Staatswesens und wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz mitverantwortlich. Ohne einen gesicherten Ausgleich der Steuerausfälle von Städten und Gemeinden kann die USR III ihre Ziele nicht erreichen und wird sie es schwer haben, mehrheitsfähig zu werden.

Kontakt:

Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn Präsident Schweiz.
Städteverband, Nationalrat, 079 415 58 88.

Daniel Leupi, Finanzvorsteher der Stadt Zürich,
Präsident Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und
-direktoren KSFD, 044 412 32 00.

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