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Perlentaucher sieht sein Geschäftsmodell durch das BGH-Urteil vom 01.12.2010 nicht gefährdet

Berlin (ots)

Als Rechtsanwälte des Online-Magazins
"Perlentaucher" geben wir Folgendes bekannt:
Mit gleichlautenden Urteilen vom 01.12.2010 hat der 
Bundesgerichtshof zwei Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am 
Main aufgehoben und zur weiteren Verhandlung an das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main zurück verwiesen.
In den parallel geführten Rechtsstreitigkeiten ging es um die 
Frage, ob die Lizenzierung der sogenannten "Perlentaucher-Notizen" an
Internet-Book-Shops wie "buecher.de" zulässig ist. Bei den 
"Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen 
("abstracts") verschiedener Feuilleton-Artikel der wichtigsten 
deutschsprachigen Tageszeitungen. Die "Frankfurter Allgemeine 
Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" hatten gegen diese Form der 
Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf 
eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen 
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen. Das Landgericht Frankfurt
am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die 
Klagen der Verlage zurückgewiesen.
Soweit zur Begründung der gleichlautenden Urteile des BGH bislang 
nur eine Pressemitteilung des BGH vorliegt, kann hieraus gefolgert 
werden, dass das Geschäftsmodell des "Perlentaucher" grundsätzlich 
nicht mehr in Frage steht. So teilt der BGH mit, dass es 
urheberrechtlich zulässig sei, den Inhalt eines Schriftwerks in 
eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu 
verwerten. Allerdings müsse für jede Zusammenfassung im Einzelnen 
konkret geprüft werden, ob der "abstract" in sprachlicher Hinsicht 
ausreichend Abstand zur Originalrezension halte, um für diesen Fall 
zustimmungsfrei verwertet werden zu dürfen. Ob dieser Abstand im 
Hinblick auf die streitgegenständlichen abstracts gewahrt sei, müsse 
nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut und unter 
Zugrundelegung der bislang noch nicht näher benannten Kriterien 
überprüfen. Damit steht fest, der Versuch der Verlage, das 
Geschäftsmodell des "Perlentaucher" aus rechtlichen Gründen zu Fall 
zu bringen, gescheitert ist. Ob ungeachtet dessen einzelne 
Rezensionen den erforderlichen Abstand im Einzelfall nicht wahren, 
bleibt zu überprüfen.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel. 030/88 00 15 0
Fax: 030/88 00 15 55
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de

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