Ziegert Bank- und Immobilienconsulting
Steuern sparen mit der eigenen Wohnung
Berlin (ots)
Alle Jahre wieder, wenn Weihnachtsgeschenke besorgt und Bäume geschmückt werden, blüht auch das Geschäft mit steuerbegünstigten Immobilien.
Dies können z. B. Anlagemodelle sein, bei denen die eingezahlten Beträge zur Erhaltung von Denkmalen aufgewendet, und dadurch steuerlich begünstigt werden. Auch Investitionen in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten werden durch die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit gefördert. Doch es gibt eine wesentlich bessere und weitgehend risikolose Möglichkeit, mit einer Geldanlage Steuern zu sparen: Die selbstgenutzte Wohnimmobilie.
Eine Immobilie zu erwerben und selbst zu bewohnen bietet steuerliche Vorteile, die viel zu selten bei einer privaten Anlagestrategie ins Kalkül gezogen werden. Nur bei dieser Anlageform gibt es die steuerfreie Rendite, den steuerfreien Veräußerungsgewinn und die steuerfreie Vererbung. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin.
Die Kunden des Berliner Vertriebsunternehmens Ziegert Bank- und Immobilienconsulting nehmen diese Argumente zunächst mit Staunen auf. "Unsere Vertriebsmitarbeiter sind immer wieder überrascht, wie viele Anleger und Investoren selbst in einer Mietwohnung wohnen, obwohl der Umzug in die eigene Wohnung die schönste Möglichkeit ist, Steuern zu sparen. Es ist, als sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht", erklärt Geschäftsführer Nikolaus Ziegert.
Das Prinzip ist so einfach wie naheliegend: Die Rendite einer selbstgenutzten Immobilie besteht in der gesparten Miete. Je nach Lage und Qualität fällt diese sehr unterschiedlich aus, kann aber durchaus bei vier bis fünf Prozent liegen. Dieser Ertrag ist für den Immobilieneigentümer steuerfrei. Wird das Anlagevermögen später verkauft, etwa wegen eines Umzugs, unterliegt auch der Veräußerungsgewinn nicht der Steuerpflicht. Einzige Bedingung: Der Anleger sollte zwei Jahre lang selbst darin gewohnt haben. Und noch einen weiteren steuerlichen Vorteil bietet die eigene Immobilie: Die Vererbung an den Ehepartner oder die Kinder ist steuerfrei, wenn diese danach selbst zehn Jahre darin wohnen.
Steuern sparen und schöner Wohnen - wenn das nicht verlockend klingt!
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