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EANS-Adhoc: Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: MOOD AND MOTION AG beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus dem genehmigten Kapital

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
Kapitalerhöhung
06.02.2011
Frankfurt am Main, 06. Februar 2011 - Der Vorstand der MOOD AND 
MOTION AG (WKN A1 E9 A7; ISIN: DE000A1E9A75) hat am 06. Februar 2011 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der 
Gesellschaft durch eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals
zu erhöhen. Ausgegeben werden sollen bis zu 436.667 Stückaktien auf 
den Inhaber lautende Stückaktien (das entspricht ungefähr 10 % des 
derzeitigen Grundkapitals). Die neuen Aktien werden mit voller 
Gewinnberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2010 ausgestattet sein.
Der Ausgabebetrag wurde auf EUR 1,00 je neue Aktie festgelegt. Das 
Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die bis zu 436.667 
neuen Stückaktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung 
ausgewählten Investoren zum Erwerb angeboten werden. Durch die 
Kapitalerhöhung fließen der MOOD AND MOTION AG voraussichtlich neue 
Mittel in Höhe von ca. EUR 436.000 zu, die zur Stärkung der 
Eigenkapitalbasis verwendet werden sollen.

Rückfragehinweis:

Investor Relations Team
MOOD AND MOTION AG
Tel.: 0049 (0) 69 94 33 14 61
Fax.: 0049 (0) 69 94 33 14 66
ir@moodandmotion.com

Branche: Film/Kino
ISIN: DE000A1E9A75
WKN: A1E9A7
Index: CDAX, Classic All Share
Börsen: Berlin / Freiverkehr
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Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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