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IAA: Mobile Kontrollgruppe des Zolls im Einsatz gegen Produktpiraten

Frankfurt/München (ots)

So hatte sich ein chinesischer
Aussteller seinen Start auf der Frankfurter IAA nicht vorgestellt: 
Bereits am zweiten Pressetag, also noch vor den Fachbesucher- und 
Publikumstagen, räumte eine Gruppe von uniformierten Zollbeamten in 
Begleitung zweier Patentanwälte den frisch aufgebauten Messestand. Es
wurden Plagiate von Scheibenwischern und Verpackungen sichergestellt,
die allem Anschein nach Patente eines französischen 
Automobilzulieferers verletzen.
Bei dieser vielbeäugten Aktion kam auf der IAA erstmals eine 
mobile Gruppe des Zolls mit besonderen Befugnissen zum Einsatz, die 
eigens zur Kontrolle von Ausstellern aus sogenannten Drittländern 
angefordert worden war. Es mag verwundern, dass trotz des derzeitigen
Wirbels um Marktschädigung durch illegale Nachahmungen aus Fernost 
nur ein einziges Unternehmen seine Rechte auf der IAA durchsetzen 
ließ. Die Patentanwälte Jürgen Strass und Bernhard Fuchs der Münchner
Kanzlei Prinz & Partner, die die Beschlagnahme für ihren Auftraggeber
vorbereitet und erfolgreich durchgeführt hatten, verweisen darauf, 
dass bei den Patentinhabern die speziell für Messen eingeführten 
neuen Möglichkeiten zur Beweismittelsicherung im Rahmen eines 
Strafverfahrens noch weitgehend unbekannt seien. "Daran, dass es auf 
der IAA keine weiteren Fälschungen gibt, liegt es jedenfalls nicht", 
ergänzt eine Zollbeamtin.
Da im Gegensatz zu eindeutig erkennbaren Imitaten bekannter 
Markenprodukte die Verletzung von technischen Schutzrechten (Patente 
und Gebrauchsmuster) nicht ohne einschlägige Fachkenntnis zu 
beurteilen ist, ist der Zoll verstärkt auf die Mithilfe der 
geschädigten Unternehmen und deren Patentanwälte angewiesen. Auf 
konkrete Hinweise der Schutzrechtsinhaber inspiziert die mobile 
Kontrollgruppe des Zolls die Stände verdächtiger Aussteller. Nach 
Versicherung durch die sach- und rechtskundigen Anwälte vor Ort 
werden die schutzrechtsverletzenden Waren kurzerhand beschlagnahmt. 
Gegen die Verantwortlichen wird ein Strafverfahren eingeleitet. Die 
Patentanwälte von Prinz & Partner lobten die vom zuständigen 
Hauptzollamt Darmstadt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft 
Frankfurt erarbeitete vereinfachte Verfahrensordnung, die zollintern 
als "Darmstädter Modell" bezeichnet wird: "Neben den bekannten 
zivilrechtlichen Verfahren steht den Unternehmen auf Messen nun ein 
unkompliziertes, sehr effektives Instrument gegen Anbieter von 
Plagiaten zur Verfügung."
Obwohl die Verantwortlichen des auf der IAA überführten 
Ausstellers in China wohl keine ernsthafte Strafverfolgung durch die 
deutsche Staatsanwaltschaft fürchten müssen, ist die Messe für sie 
gelaufen: Sämtliche sichergestellten Waren und zugehörige 
Katalogseiten werden vernichtet.
Pressekontakt:

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Jürgen Strass
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Patentanwälte - European Patent and Trademark Attorneys
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