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EANS-News: Oberbank AG /

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen
und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG 
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 2.Juni 2014 beschlossen, von den in der
Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf
für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für
Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt
weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden
Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit
gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

1.      Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13. Mai
2014.
2.      Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13.
Mai 2014 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft
www.oberbank.at. 
3.      Beginn des Rückkaufprogramms: 10. Juni 2014; voraussichtliche Dauer bis
18. Juni 2014.
4.      Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende
Stammaktien der Oberbank AG.
5.      Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 86.000 Stück Stammaktien der
Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft von ca. 0,33% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,30%.
6.      Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für
die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen
um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
7.      Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs
ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft
beschlossenen Mitarbeiteraktion 2014 und für die Vorstandsvergütung (variabler
Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der
Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer
künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen
bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden. 
8.      Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9.      Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6
und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.


Linz, am 03. Juni 2014
                                                        Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429 
stefan.haasbauer@oberbank.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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