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EANS-News: Oberbank AG
Beschluss Aktienrückkauf und Rückerwerbsprogramm 2013

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf

Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen
Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG 
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 4.Juni 2013 beschlossen, von den in der
Hauptversammlung vom 08. Mai 2012 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf
für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für
Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt
weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden
Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit
gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 08. Mai 2012.

2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 08. Mai
2012 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at. 

3. Beginn des Rückkaufprogramms: 10. Juni 2013; voraussichtliche Dauer bis 20.
Juni 2013.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien
der Oberbank AG.
5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 86.000 Stück Stammaktien der
Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft von ca. 0,33% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,30%.
6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um
nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs
ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft
beschlossenen Mitarbeiteraktion 2013 und für die Vorstandsvergütung (variabler
Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien für das Geschäftsjahr
2012) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien
auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für
künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in
Folgejahren zu verwenden. 
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7
der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft,
www.oberbank.at, zu erfüllen.

Linz, am 04. Juni 2013
                                                        Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 7429 
stefan.haasbauer@oberbank.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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