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Gebraucht-Software: Microsoft macht erneut Rückzieher

München (ots)

Software-Monopolist verliert seine Hauptargumente
im aktuellen Gebrauchtsoftware-Streit/ OLG-Urteil in Sachen Oracle 
ist noch nicht rechtskräftig und gilt nur für Oracle-Software
Microsoft muss erneut Behauptungen zurücknehmen, die das 
Unternehmen gegen den Software-Gebrauchthandel verbreitet hatte. Dies
haben die Microsoft-Anwälte gegenüber usedSoft rechtsverbindlich 
erklärt. Damit verliert der Software-Monopolist seine Hauptargumente 
im Zuge seiner aktuellen Verleumdungskampagne gegen usedSoft. Die 
Microsoft-Anwälte kamen damit einer einstweiligen Verfügung zuvor und
erkannten von sich aus eine Vertragsstrafe an, falls Microsoft die 
Behauptungen wiederholt.
Microsoft wird künftig nicht mehr behaupten, das jüngste 
OLG-Urteil in Sachen Oracle sei eine abschließende Entscheidung zum 
Handel mit gebrauchter Software. Auch die Aussage, die Entscheidung 
habe in jeglicher Hinsicht einen Schlusspunkt unter den Handel mit 
gebrauchter Software zugunsten der Software-Hersteller gesetzt, wird 
nicht mehr verwendet.
Beide Behauptungen sind also nur noch dann möglich, wenn Microsoft
zugleich darauf hinweist, dass die Entscheidung noch nicht 
rechtskräftig ist. Diese Behauptungen haben damit jegliche 
Aussagekraft verloren. Schließlich werden noch Jahre vergehen, bis 
der Bundesgerichtshof eine letztinstanzliche Entscheidung fällt. 
Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung gehen Beobachter davon aus, 
dass der BGH dann für den Handel mit Gebraucht-Software entscheiden 
wird.
"Tatsächlich kann weder von einer abschließenden Entscheidung noch
gar von einem Schlusspunkt gesprochen werden", sagte 
usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider heute in München. "Das 
Urteil des OLG München ist nämlich nicht nur nicht rechtskräftig, 
sondern gilt auch nur für Oracle-Software."
So hatte auch das Landgericht München in seinem Microsoft-Urteil 
erst kürzlich darauf hingewiesen, dass die beiden Fälle (Oracle- und 
Microsoft-Software) nicht vergleichbar seien. Auch Oracle hatte 
gegenüber dem OLG ähnlich argumentiert. Das Landgericht München hat 
folgerichtig in seinem rechtskräftigen Microsoft-Urteil entschieden, 
"dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner 
Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von 
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung 
von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist."
Microsoft greift in den letzten Wochen zu immer unfaireren 
Mitteln, um unliebsame Konkurrenz aus dem Markt zu drängen. Nach 
Ansicht von Rechtsexperten hat Microsoft diesen Weg gewählt, weil das
Unternehmen aufgrund der bisher ergangenen Urteile davon ausgehen 
muss, vor Gericht gegen usedSoft zu verlieren.
Über usedSoft
usedSoft wurde 2003 gegründet und ist der führende europäische 
Anbieter von gebrauchter Software aus allen Anwendungsbereichen. Zu 
den Kunden der usedSoft-Gruppe zählen u.a. DOHLE, Edeka, 
KarstadtQuelle, Kaufland, NATIONAL-BANK, Neckermann, Rewe und 
Woolworth, außerdem eine Reihe von Behörden wie die Stadt München, 
die Stadtverwaltung Bad Salzuflen und die Datenzentrale 
Baden-Württemberg sowie auch einige Sparkassen. Die Einsparungen beim
Kauf von bereits benutzten Lizenzen liegen zwischen 20 und 50 
Prozent.
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Christoph Möller
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