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Qiagen N.V.

Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Venlo (ots)

Das von der QIAGEN N.V. per ad-hoc-Mitteilung vom 24. Juli 2012 angekündigte Aktienrückkaufsprogramm beginnt am 1. Oktober 2012. Zunächst soll im Zeitraum bis zum 5. November 2012 eine erste Tranche von (Stamm-) Aktien der Gesellschaft zum Gesamtkaufpreis von bis zum EUR Äquivalent von 10 Millionen USD (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) zurückgekauft werden. Die erste Tranche ist begrenzt auf den Erwerb von insgesamt max. 570.000 Aktien. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird das EUR Äquivalent des Durchschnitts der Schlusskurse der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb im NASDAQ Global Select Market um nicht mehr als 10% überschreiten.

Der Aktienrückkauf dient zu dem Zweck, die Aktien als eigene Aktien zu halten, um Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus Umtauschanleihen und/oder aktienbasierten Vergütungsplänen für Mitarbeiter ergeben. Der Vorstand der QIAGEN N.V. macht damit, nach Zustimmung des Aufsichtsrats, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2012 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch. Über den Rückerwerb weiterer Tranchen wird gesondert entschieden und es erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der QIAGEN N.V. durch ein von der Gesellschaft mandatiertes Finanzinstitut. Das Finanzinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.

Die erste Tranche des Aktienrückkaufprogramms wird in Übereinstimmung mit den Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) durchgeführt werden. Entsprechend der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Frankfurter Wertpapierbörse unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der EG-VO darf an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Frankfurter Wertpapierbörse erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen Tagesumsatz des durchschnittlichen Handelsvolumens der zwanzig Börsentage vor dem Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die QIAGEN N.V. regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.qiagen.com informieren.

Venlo, 21. September 2012

Managing Board

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Kontakt:

Investor Relations:
John Gilardi
VP Corporate Communications
+49 2103 29 11711

Email: ir@qiagen.com
www.qiagen.com/about/investorrelation

Public Relations:
Dr. Thomas Theuringer
Director Public Relations
+49 2103 29 11826

Email: pr@qiagen.com
www.twitter.com/qiagen
www.qiagen.com/about/press

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