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EANS-Adhoc: phion AG
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung / Geplanter Wechsel im Aufsichtsrat

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
20.10.2009
Der Vorstand der phion AG beruft für Freitag, den 13.11.2009, 15.00 
Uhr in den Geschäftsräumen der phion AG in 6020 Innsbruck, 
Eduard-Bodem-Gasse 1, eine außerordentliche Hauptversammlung mit 
folgender Tagesordnung ein:
T A G E S O R D N U N G
1.      Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats von gegenwärtig vier von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern des Aufsichtsrats auf drei von der Hauptversammlung gewählte
Mitgliedern des Aufsichtsrats.
2.      Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats aufgrund Amtsniederlegung
aller bisherigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des
Aufsichtsrats.
3.      Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahrs der Gesellschaft
dahingehend, dass dieses am 1. März eines jeden Kalenderjahrs beginnt und am
letzten Tag des Februar des darauffolgenden Kalenderjahrs endet, sowie über den
Einschub eines Rumpfgeschäftsjahrs von 1. April 2009 bis 28. Februar 2010.
4.      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft in XXIV.
Geschäftsjahr - Jahresabschluss, Dividende, und zwar in 24.1, dass diese
Bestimmung künftig lautet wie folgt: "Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt
am 1. März eines jeden Kalenderjahrs und endet am letzten Tag des Februar des
darauffolgenden Kalenderjahrs. Für den Zeitraum 1. April 2009 bis 28. Februar
2010 wird ein Rumpfgeschäftsjahr eingeschoben."
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht
der Aktionäre auf:
(i)     Erklärungen der zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats
vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Abs 2 AktG, dh Erklärungen über fachliche
Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass kein Grund
zur Besorgnis einer Befangenheit  bestehe;
(ii)    Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1., 2., 3. und 4.;
(iii)   Entwurf der Satzung der Gesellschaft in der gemäß dem Antrag zu 4. der
Tagesordnung in XXIV. Geschäftsjahr - Jahresabschluss, Dividende in 24.1
geänderten Fassung sowie Gegenüberstellung von XXIV. Geschäftsjahr -
Jahresabschluss, Dividende in 24.1 der Satzung in der bisherigen Fassung und in
der vorgeschlagenen Neufassung.
Diese Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der 
Gesellschaft sowie die oben zu (i) bis (iii) (jeweils einschließlich)
genannten Unterlagen können ab 21.10.2009 kostenlos bei der 
Gesellschaft bezogen werden und sind ferner auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.phion.com) unter Investor Relations verfügbar. 
Weiter sind auf der Internetseite der Gesellschaft Formulare für die 
Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG 
zugänglich.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des 
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag 
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens 
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein 
derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 19. Tag vor 
der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 25.10.2009, zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des 
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der 
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln 
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der 
Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der 
Hauptversammlung, dh spätestens am 4.11.2009, zugeht. Bei einem 
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle 
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 
Abs 2 AktG.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert 
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung 
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen 
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar 
wäre.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines 
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn 
der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum 
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.phion.com) unter Investor Relations zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und 
Vertretung (§ 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)
Aufgrund der Änderungen des AktG durch das AktRÄG 2009 finden die 
Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der, Hinterlegung der 
Aktien für die und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung 
keine Anwendung. Gemäß § 111 Abs 1 AktG idF AktRÄG 2009 richtet sich 
die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des 
zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der 
Aktionärsrechte sind daher nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende
des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) 
Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist 3.11.2009, 24.00 Uhr Wiener 
Zeit.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei 
depotverwahrten Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft zur Ausübung
der Aktionärsrechte durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
geführt, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 10.11.2009, unter der Anschrift
6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 1, oder per Telefax unter der 
Faxnummer +43 508100 20 oder mit e-mail mit einer qualifizierten 
elektronischen Signatur unter der e-mail Adresse  g.klausner@phion.com
zu Handen Mag. Günter Klausner zugeht. Die Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat 
mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen 
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache 
entgegengenommen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum 
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als 
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche 
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich des von 
der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.phion.com) unter 
Investor Relations zur Verfügung gestellten Formulars, das auch die 
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, bedienen. Die 
Verwendung dieses Formulars ist nicht zwingend. Die Vollmacht eines 
Aktionärs muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden. Die Vollmacht kann an die Gesellschaft unter der Anschrift 
6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 1, oder per Telefax unter der 
Faxnummer +43 508100 20 oder mit e-mail unter der e mail Adresse  
g.klausner@phion.com zu Handen Mag. Günter Klausner übermittelt 
werden. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a 
AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende 
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, 
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die vorstehenden Vorschriften über 
die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der 
Vollmacht.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 800.000,00, das in 800.000 auf 
Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es 
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen 
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
an den Vorstand gestellt werden.
Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung wird im 
Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.10.2009 veröffentlicht. Die 
Einladung samt Tagesordnung sowie die den Aktionären gemäß 
Aktiengesetz zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Informationen
können ab 21.10.2009 kostenlos bei der Gesellschaft bezogen werden 
und sind ferner auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.phion.com) unter Investor Relations verfügbar.
Die Gesellschaft wurde bereits vorab von sämtlichen gegenwärtig 
gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats darüber informiert, dass 
diese beabsichtigen, ihr Amt mit Wirkung der Beendigung der 
außerordentlichen Hauptversammlung vom 13.11.2009 zurückzulegen.
Innsbruck, im Oktober 2009
Der Vorstand von phion AG

Rückfragehinweis:

Constanze Liebenau
Eduard-Bodem-Gasse 1
Tel. +43 (0) 508 100
Email: c.liebenau@phion.com

Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000PHION3
WKN:
Index: mid market
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr

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