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EANS-Adhoc: webfreetv.com Multimedia Dienstleistungs AG
Bescheid der Wiener Börse AG/Widerruf Aktienzulassung/Berufungsvorbereitung

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmensrecht
21.09.2010
Mit Bescheid der Wiener Börse AG (WBAG) vom 16.9.2010, der 
webfreeTV.com Multime-dia Dienstleistungs Aktiengesellschaft 
(webfreeTV.com), zugestellt am 20.09.2010, hat der Vorstand der WBAG 
entschieden, die Zulassung der Aktien der webfreeTV.com zum 
Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse als Wertpapierbörse mit 
Ablauf des 31.10.2010 gemäß § 66 Abs 8 iVm § 64 Abs 5 BörseG zu 
widerrufen. Der Widerruf gründet im Wesentlichen auf der Annahme, es 
liege ein beharrlicher Verstoß gegen die die Gesellschaft als 
Emittentin treffenden Folgepflichten, insbesondere gemäß §§ 81 bis 87
und 91 bis 94 BörseG, vor. Von der gesetzlich eingeräumten 
Möglichkeit der Setzung einer Nachfrist zur Herstellung des 
gesetzmäßigen Zustandes vor Widerruf der Zulassung hat die Behörde, 
ohne dies näher zu begründen, keinen Gebrauch gemacht.
Der Vorstand der Gesellschaft wird gegen diesen Bescheid alle ihm zur
Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, um insbesondere die 
Anlegerinteressen der Aktionäre der Gesellschaft bestmöglich zu 
wahren.
Die von der Behörde angenommene beharrliche Verletzung der 
Folgepflichten lag zum Zeitpunkt des Widerrufs nach der Auffassung 
des Aufsichtsrates der Gesellschaft nicht vor und war insbesondere 
infolge Neubestellung des Vorstandes auch für die Zukunft nicht zu 
befürchten. Für den Vorstand und den Aufsichtsrat ist darüber hinaus 
nicht nachvollziehbar, warum die WBAG nicht von der ihr gesetzlich 
eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Gesellschaft unter
Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Herstellung des gesetzlichen
Zustandes vor Ausspruch des Widerrufs aufzufordern, zumal nach der 
festen Überzeugung des Aufsichtsrates und des Vorstandes der 
Gesellschaft Anlegerinteressen, welche gegen die Setzung einer 
solchen Nachfrist sprechen würden, weder vorliegen noch bescheidmäßig
begründet werden.

Rückfragehinweis:

Dr. Alexander Vogel
Alleinvorstand webfreetv.com
Rückfragen: +43 699 1900 3204
ir@webfreetv.com
a.vogel@webfreetv.com

Branche: Internet
ISIN: AT0000766308
WKN: 934402
Index: Standard Market Auction
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Frankfurt / Freiverkehr
Wien / Geregelter Freiverkehr

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