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Bundesrechnungshof-Bericht über Beitragsrückstände der Rentenversicherung: Fünf Milliarden Euro monatlich stehen aus, Benchmarking in der GKV weiter ausbauen!

Dortmund (ots)

Der Bundesrechnungshof hat in einer jetzt bekannt
gewordenen internen Mitteilung an Bundesarbeitsministerium horrende 
GKV-Beitragsrückstände aufdeckt. Die ACONSITE AG bietet seit vielen 
Jahren die geforderten Benchmarking-Lösungen an und nimmt Stellung 
zur 'Prüfung des Bundesrechnungshofes über Beitragsrückstände in der 
Gesetzlichen Rentenversicherung'*
Der Bundesrechnungshof (BRH) bescheinigt der 
Gesamtsozialversicherung beim Einzug der Beiträge Rückstände von 
monatlich rund zwei Mrd. EURO und niedergeschlagene Beiträge von 
monatlich mehr als drei Mrd. EURO. Darüber hinaus stellt der BRH 
fest: Benchmarking, also ein Effizienzvergleich der Krankenkassen, 
könne zu einem Abbau der Rückstände nachhaltig beitragen.
"Wir bietet den Gesetzlichen Krankenkassen seit vielen Jahren 
Lösungen zum Benchmarking an", sagt Dr. Bernhard Amshoff, Vorstand 
der ACONSITE AG, "und können große Erfolge für die beteiligten Kassen
nachweisen: 30 BKKn zum Beispiel erzielen nachweislich deutliche 
Effizienzverbesserungen im Beitrags-, Personal- und 
Leistungsbereich." Seit Beginn des Beitragsbenchmarking wurde hier 
die durchschnittliche Rückstandsquote der beteiligten Kassen um 33% 
gesenkt. Diese Kassen konnten somit bereits den Abbau der Rückstände 
von über 100 Mio. EURO erreichen. "Gerechnet auf die GKV-Branche 
insgesamt," so Amshoff weiter, "könnte das Benchmarking mehrere 100 
Millionen EURO Beitragsrückstände helfen abzubauen. Außerdem besitzt 
es eine "Frühwarnfunktion" zur Vermeidung der Schlechterfüllung und 
die Prüfdienste haben unsere Kennzahlen in ihre Konzeption 
aufgenommen - damit ist den Forderungen des BRH als auch denen des 
Spitzenverbandes Bund* mehr als Genüge getan!"
Die ACONSITE AG realisiert nachhaltige Wertsteigerungen ihrer 
Kunden durch betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung und moderne
Informationstechnologien. So führt sie verschiedene Benchmarkings im 
GKV-Umfeld und regelmäßig Datenerhebungen durch. Insofern bietet sie 
einheitliche Maßstäbe und Expertenwissen für einen Effizienzvergleich
von Krankenkassen.
* liegt der ACONSITE AG vor
**(§ 69 SGB IV, §§ 217 f SGB V)
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Den Bericht, weitere Informationen, bei Fragen oder Interviewwünschen
erhalten Pressevertreter bei:
Hr. Schnitzler, Hauptstädtische... GmbH, Tel: +49(0)30-28446-0,
info(a)hauptstaedtische.de

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