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EANS-Adhoc: Meinl Airports International Ltd.
Board of Directors beschließt erste Kapitalrückführung an AI-Zertifikateinhaber

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
25.05.2009
Board of Directors beschließt erste Kapitalrückführung an 
AI-Zertifikateinhaber
Jersey/Wien, 25. Mai 2009 - Das Board of Directors von AI Airports 
International Limited gibt bekannt, dass es einen Beschluss über die 
erste Tranche der Kapitalrückzahlung an die Zertifikateinhaber 
gefasst hat. Diese Entscheidung folgte auf die Bestätigung der 
Wirksamkeit der auf den Außerordentlichen Hauptversammlungen am 22. 
April 2009 verabschiedeten Beschlüsse durch die Jersey Financial 
Services Commission. Die Gesellschaft hatte zuvor von einer ersten 
Teilzahlung von 3,50 Euro je Anteil gesprochen. Nach sorgfältiger 
Analyse ist das neue Board nun jedoch zu dem Schluss gelangt, dass 
derzeit als erste Zwischenausschüttung maximal ein Betrag von 2,25 
Euro je Anteil vertretbar ist. Dieser Betrag ist niedriger als vor 
und während der Außerordentlichen Hauptversammlung am 22. April 2009 
angegeben. Der Grund hierfür liegt in der Neubewertung von 
Eventualverbindlichkeiten und in potenziellen Aufwendungen, die für 
eine Maximierung des Wertes der Gesellschaft und den letztlichen 
Rückzahlungen an die Zertifikateinhaber notwendig sein könnten. 
Derzeit geht das Board davon aus, dass es sich bei der Reduktion der 
aktuellen Ausschüttung eher um eine zeitliche Verschiebung als um ein
Anzeichen für eine Werterosion handelt.
Zudem erwartet das Board für die Zukunft weitere Rückführungen, wobei
eine zweite Rückzahlung vorgenommen werden soll, sobald die 
Gesellschaft dazu vernünftigerweise in der Lage ist. Die Zeitpunkte 
sowie der Umfang dieser künftigen Rückzahlungen richten sich dabei 
nach dem Fortschritt des laufenden Verkaufsprozesses, der 
Wertrealisierung aus anderen potenziellen Aktiva des Unternehmens, so
unter anderem aus Rechtsstreitigkeiten sowie nach der Klärung der 
vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft und anderen 
rechtsgültigen Ansprüchen.
Die Kapitalrückzahlungen werden (außer hinsichtlich der von der 
Gesellschaft selbst gehaltenen Zertifikate) am oder um den 1. Juni 
2009 an die Anteilsinhaber der Gesellschaft überwiesen, zu denen auch
die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft ("OeKB") gehört.
Die OeKB hält für die Zertifikateinhaber 69.999.997 Anteile an der 
Gesellschaft. Die OeKB wurde angewiesen, die bei ihr eingehende 
Kapitalrückzahlung (außer in Bezug auf von der Gesellschaft selbst 
gehaltene Zertifikate) am oder um den 2. Juni 2009 unter 
Berücksichtigung der zum 1. Juni 2009 bestehenden Depotstände an die 
depotführenden Banken zu überweisen. Diese wiederum schreiben die 
Rückzahlung dann den Konten der einzelnen Zertifikateinhaber gut. 
Seitens der Zertifikateinhaber ist keinerlei Maßnahme notwendig, 
damit diese Kapitalrückzahlung erfolgen kann.
Die ADCs von AI werden ab dem 2. Juni 2009 ex-Kapitalrückzahlung 
gehandelt.
Alle Zertifikateinhaber werden darüber hinaus dazu angehalten, 
bezüglich der steuerlichen Behandlung der Kapitalrückzahlung selbst 
bei einem Steuerberater Rückfrage zu halten.
Weitere Informationen über AI Airports International finden Sie 
unter: www.airportsinternational.eu
Da diese Presseinformation ursprünglich in englischer Sprache 
verfasst wurde und diese Version lediglich eine deutsche Übersetzung 
der englischen Presseinformation ist, ist allein die englische 
Version die authentische Fassung.
AI Airports International Limited is regulated by the Jersey 
Financial Services Commission. The registered office is at 17 The 
Esplanade; St. Helier, Jersey JE4 9NY; Channel Islands

Rückfragehinweis:

Investor Relations und Public Relations, Hochegger Financial Relations GmbH,
Dieter Riedlinger-Baumgartner, T: +43 1 504 69 87 344,
M: d.riedlinger@hochegger.com

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000A053N4
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Börsen: Wien / Dritter Markt

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