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euro adhoc: Finanzierung, Aktienemissionen (IPO)
Zapf Creation: BaFin befreit MGA Entertainment, Inc. und Ron Brawer von Abgabe eines Pflichtangebots

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Befreiung von Pflichtangebot durch BaFin
18.09.2007
Rödental, 18. September 2007 - Die Zapf Creation AG hat davon 
Kenntnis erhalten, dass die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die MGA Entertainment, Inc. 
sowie Herrn Ron Brawer gemäß § 37 Wertpapiererwerbs- und 
Übernahmegesetz (WpÜG) in Verbindung mit § 9 WpÜG-Angebotsverordnung 
von der Abgabe eines Pflichtangebots für den Fall der 
Kontrollerlangung befreit hat. Ein solches Pflichtangebot wäre sonst 
beim Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte einer Gesellschaft zu
unterbreiten. Die Befreiung wurde auch für die Gesellschafter der MGA
Entertainment, Inc., die Aktionäre der Zapf Creation AG sind und die 
mit der MGA Entertainment, Inc. und Ron Brawer zusammenwirken, 
beantragt. Mit einer positiven Entscheidung über diese Anträge ist in
den nächsten Wochen zu rechnen. Die Befreiung steht unter einem 
Widerrufsvorbehalt, falls bestimmte Sanierungsschritte nicht oder 
nicht rechtzeitig erreicht werden. Einzelheiten hierzu werden in 
einem Börsenpflichtblatt und einem elektronischen Verbreitungssystem 
veröffentlicht.
Die Entscheidung der BaFin ermöglicht die weitere Umsetzung des am 
20. Juli 2007 mit einem Bankenkonsortium vereinbarten 
Finanzierungskonzeptes für den Zapf Creation-Konzern. Dieses sieht 
als Voraussetzung für die Gewährung eines neuen Konsortialkredits die
Zuführung von Eigenkapital in Höhe von 30 Mio. Euro vor, die von 
wesentlichen Aktionären garantiert wurde. Die Befreiung wurde 
notwendig, nachdem sich die MGA Entertainment, Inc. bereit erklärt 
hatte, den von der Betham Ltd., deren Chief Executive Officer (CEO) 
das Zapf Creation-Aufsichtsratsmitglied Gustavo Perez ist, zugesagten
Teil der Finanzierung zusätzlich zu übernehmen vorbehaltlich der 
Zustimmung der finanzierenden Banken zur Verlängerung der Altkredite 
bis zum 30. November 2007 und einer entsprechenden Anpassung der 
Vereinbarungen mit den neuen Kreditgebern. Die Übernahme dieser 
zusätzlichen Verpflichtung wurde notwendig, da die Betham Ltd. 
aufgrund rechtlicher Beschränkungen ihre zugesagten Verpflichtungen 
nicht erfüllen konnte.
Auf Grund dieser neuen Sachlage ist es möglich, dass, sobald auch die
Gesellschafter der MGA Entertainment, Inc. die Befreiung erlangt 
haben, die Stimmrechtsgrenze von 30 % gemäß WpÜG durch die MGA 
Entertainment, Inc. bzw. ihre Gesellschafter und Ron Brawer 
überschritten werden kann, ohne dass ein Übernahmeangebot 
unterbreitet werden muss.

Rückfragehinweis:

Frank Elsner
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
Tel.: +49 (0) 54 04 - 91 92 0
Fax: +49 (0) 54 04 - 91 92 29

Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0007806002
WKN: 780600
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Börse Frankfurt / Amtlicher Markt/Prime Standard
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