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Landgericht Hamburg: RapidShare geht in die nächste Instanz - GEMA verfolgt langfristig die falsche Strategie

Cham, Schweiz (ots)

RapidShare wird gegen das Urteil des
Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 Berufung einlegen. Das Gericht
stellte fest, dass das Unternehmen verhindern müsse, dass Nutzer 
seiner Plattform Musikstücke veröffentlichten. Welche Mittel dazu 
geeignet sind, ließ das Urteil offen, es wurde lediglich 
festgestellt, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichten. 
RapidShares Ziel ist, langfristig ein Urteil des Bundesgerichtshofes 
oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken.
"Der BGH stellte bereits bei der "Tonbandentscheidung" fest, dass 
Prüfpflichten nicht nur für den Diensteanbieter, sondern auch für den
Nutzer zumutbar sein müssen. Die Maßnahmen können sich nicht nur 
allein danach richten, was machbar ist, sondern müssen auch den 
Grundrechten und insbesondere der Privatsphäre Rechnung tragen", 
kommentiert Bobby Chang, COO von RapidShare.
Kontrolle von Foren
Die GEMA war erneut nicht in der Lage darzustellen, wie die 
Verbreitung der von ihr genannten Musikstücke hundertprozentig 
verhindert werden könne. Sie stellte eine Software vor, mit der sie 
beweisen wollte, dass die Weitergabe von Musik leicht kontrolliert 
werden könne. Die Software spürt Links zu Musikstücken in Foren auf 
und liest sie automatisch aus. Da die GEMA RapidShare den Test der 
Software verweigerte, konnte das Unternehmen ihre Eignung nicht 
prüfen. Fraglich ist, ob die Anwendung Mechanismen überwinden kann, 
die das Auslesen von Foren-Links verhindern, verschlüsselte Dateien 
öffnen und Musikstücke eindeutig identifizieren kann. Des Weiteren, 
ob die Software auch Links in solchen Foren findet, die Suchmaschinen
nicht erfassen können.
Dementsprechend bleibt weiter offen, wie RapidShare seine 
Prüfungspflichten wirksam erfüllen könnte. Darüber hinaus bezweifelt 
RapidShare die Effektivität von restriktiven Mitteln. Erfahrungen mit
Digital Rights Management (DRM)-Systemen, Captchas und 
Software-Dongles haben gezeigt, dass es häufig nur wenige Stunden 
dauert, bis ein sorgfältig von der Industrie entwickeltes 
Sicherheitssystem von den Usern ausgehebelt wird. Viele Unternehmen, 
darunter Marktführer wie Apple und Amazon sowie Label wie Sony BMG 
und EMI, bieten wieder DRM-freie Musik an. Viele Konsumenten lehnen 
DRM ab, beispielsweise meldete der britische Händler 7 Digital 
bereits Ende 2007, dass DRM-freie Musikstücke vier Mal häufiger 
gekauft wurden als DRM-geschützte Titel.
"Jeder Versuch, Internetpiraterie durch Restriktionen zu 
unterbinden, wird scheitern. Die Ressourcen der Internet-User sind 
enorm und sie handeln schnell. Die Spielregeln für erfolgreiche 
Vermarktung haben sich mit der Digitalisierung radikal verändert und 
es ist an der Zeit, die Gesetze den neuen Rahmenbedingungen 
anzupassen", so Chang weiter.
Kostenlose Downloads werden immer wichtiger im Vertrieb
Die schnelle Verbreitung neuer Stücke durch kostenlose Downloads 
spielt im Musikvertrieb eine immer wichtigere Rolle, wie die 
Beispiele von Radio Head (Rainbow) und Prince (Planet Earth) gezeigt 
haben. Die US-Band Nine Inch Nails stellte das Album "Ghost I-IV" 
kostenlos im Internet zur Verfügung und verdiente auf diese Weise 
innerhalb von nur einer Woche 1,6 Millionen US-Dollar. Obwohl überall
umsonst zu haben, stand "Ghost" im Jahr 2008 auf dem Spitzenplatz der
amerikanischen MP3-Verkaufscharts von Amazon. Inzwischen stellt Nine 
Inch Nails sämtliche Werke unter einer Creative Commons Lizenz zur 
Verfügung, die nicht nur das Herunterladen, sondern auch die 
Weitergabe erlaubt. "Die GEMA versucht, das Rad der Geschichte 
zurückzudrehen. Das ist meiner Meinung nach ein aussichtloser Kampf, 
den sie zudem noch gegen ihre eigenen Kunden führt", kommentiert 
Bobby Chang, COO von RapidShare. "Trotz der angeblich großen Erfolge 
vor Gericht geht der Umsatz der GEMA mit Musik permanent zurück."
Über RapidShare
Die RapidShare AG verteilt digitale Informationen für Unternehmen 
und Privatpersonen. Die Daten lassen sich in wenigen Schritten auf 
das System laden und können anschließend den Empfängern zum Download 
bereitgestellt werden. Die RapidShare AG wurde im Jahr 2006 gegründet
und hat ihren Sitz in Cham in der Schweiz.

Pressekontakt:

Bobby Chang, COO RapidShare AG, Gewerbestrasse 6, 6330 Cham, Schweiz,
Tel.: 0041-41 748 78 88, E-Mail: bchang@rapidshare.com

Katharina Scheid, Pressesprecherin RapidShare AG, Gewerbestrasse 6,
6330 Cham, Schweiz, Tel.: 0041-41 748 78 81, E-Mail:
kscheid@rapidshare.com.

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