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EANS-Adhoc: Synaxon AG: Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Segmentwechsel

23.03.2011

Die Aktien der Synaxon AG, Bielefeld, (ISIN DE0006873805 / WKN 687 380) sind aktuell zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat der Synaxon AG haben am heutigen Tag einen Wechsel der Börsennotierung vom Prime Standard des regulierten Marktes in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse beschlossen. Die Gesellschaft wird nun einen entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Börsengeschäftsführung im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Von dem Widerruf bleibt die Zulassung der Aktien der Synaxon AG zum reguliertem Markt (General Standard) unberührt. Der Wechsel des Börsensegments dient der Reduzierung des mit der Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwands.

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Kontakt:

Investor Relations
Tel.: +49 521/ 96 96-292
E-Mail: ir@synaxon.de

Branche: Computer
ISIN: DE0006873805
WKN: 687380
Index: CDAX
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr

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