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euro adhoc: Implenia AG
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Übernahmekommission verlangt Transparenz von Laxey

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
23.11.2007
EBK bestätigt laufende Untersuchung gegen Laxey wegen möglicher 
Verletzung der Offenlegungspflichten beim Beteiligungsaufbau an 
Implenia
D i e t l i k o n, 23. November 2007. Implenia hat von der heutigen 
zweiten Empfehlung der Übernahme-kommission UEK zum öffentlichen 
Angebot der britischen Finanzgesellschaft Laxey für alle sich im 
Publikum befindlichen Aktien der Implenia AG mit Befriedigung 
Kenntnis genommen. Die UEK stützt sich darin auf ein Schreiben der 
Eidgenössischen Bankenkommission EBK, in dem diese bekannt gibt, dass
sie entgegen dem Eindruck, den Laxey in einer früheren Stellungnahme 
zu erwecken versuchte, derzeit sehr wohl eine Untersuchung gegen 
Laxey wegen möglicher Verletzung der gesetzlichen 
Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligungsnahme an 
Implenia durchführt. Diese Untersuchung steht kurz vor dem Abschluss.
Sollte die EBK Verletzungen der Offenlegungspflichten feststellen, 
kann dies zu einer Strafanzeige gegen Laxey und zu einer hohen Busse 
und/oder zu einer Suspendierung der Stimmrechte der von Laxey 
gehaltenen Implenia-Aktien führen. Die UEK fordert Laxey zudem auf, 
den Angebotsprospekt gemäss der ersten UEK-Empfehlung zu ergänzen, 
nachdem Laxey dies bisher nur unzureichend bzw. missverständlich 
getan hatte, und dieses ergänz-te Angebot in derselben Form wie das 
ursprüngliche erneut zu publizieren. Aufgrund der dadurch 
hervor-gerufenen Verzögerungen wird dem Antrag von Implenia 
stattgegeben, dass ab Publikation des ergänzten Angebotsprospektes 
das Angebot wieder für mindestens 20 Tage offen bleibt. Die UEK hat 
ausserdem auch den Antrag von Implenia auf Einsicht in die 
Transaktionsmeldungen von Laxey bewilligt, da für diese kein 
spezielles Geheimhaltungsinteresse geltend gemacht werden könne. Im 
Übrigen hat Implenia davon Kenntnis genommen, dass Laxey heute die 
erste Empfehlung der UEK vom 16. November 2007 in einem zentralen 
Punkt abgelehnt hat. Dieser besagt, dass Laxey während 6 Monaten nach
Ablauf der Angebotsfrist keine Aktien zu einem Preis kaufen darf, der
über dem Angebots-preis von CHF 33.23 liegt, ohne nicht auch allen 
andern Aktionären erneut ein öffentliches Kaufangebot zu demselben 
höheren Preis zu unterbreiten. Mit der Ablehnung dieser Auflage der 
UEK bestätigt Laxey einmal mehr, dass es ihr einzig darum geht, einen
kurzfristigen Gewinn nur für sich zu erzielen, die übrigen Aktionäre 
aber ungleich zu behandeln und von einer solchen Prämie 
auszuschliessen.

Rückfragehinweis:

Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten
Aloys Hirzel
Telefon +41 79 693 33 25

Branche: Baustoffe
ISIN: CH0023868554
WKN: 2386855
Index: SPI, SSCI, SPIEX
Börsen: SWX Swiss Exchange / Amtlicher Handel

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