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EANS-News: ANDRITZ AG
Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Unternehmen

Graz (euro adhoc) - Es ist beabsichtigt, das in der 107. ordentlichen
Hauptversammlung am 21. März 2014 beschlossene 
Aktienoptionsprogramm 2014 durchzuführen. Hierüber erstatten der Vorstand und
der Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 6 AktG nachstehenden Bericht: 

1. Zielsetzung und Grundsätze des Programms
   Zielsetzung des Programms ist es, die Höhe der variablen Entlohnung direkt
   an die Ergebnis- und Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Damit 
   wird auch der im österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) 
   vorgeschlagenen Empfehlung, dass "ein Stock Option Plan auf vorher 
   festgelegte Vergleichsparameter, wie z.B. die Wertentwicklung von 
   Aktienindices, Kursziele oder geeignete Benchmarks, zu beziehen ist" 
   (Regel 28), entsprochen. Das Management von ANDRITZ soll sich dadurch 
   auch stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und 
   auch am erreichten Erfolg partizipieren. Ebenso wird die Wartefrist zur 
   Ausübung der Optionen gemäß EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem ÖCGK 
   auf mindestens drei Jahre festgelegt. Ferner ist für die Teilnehmer am 
   Optionsprogramm auch ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien für die 
   gesamte Dauer des Programms notwendig.

   In Bezug auf die Gesamtzahl der pro Geschäftsbereich zugeteilten 
   Optionen wurden bei diesem Programm erstmals Rentabilität und Umsatzhöhe 
   herangezogen, wobei Rentabilität und Umsatzhöhe zu je 50% gewichtet 
   wurden. Damit orientiert sich die Anzahl der Optionen je Geschäftsbereich
   noch stärker am Umsatz- und Ergebnisbeitrag der jeweiligen 
   Geschäftsbereiche.

   Aufgrund der schlechten Ergebnisentwicklung 2013 wurde als Bezugspunkt zur
   Erreichung der Ausübungsbedingung "Steigerung des Gewinns je Aktie" nicht
   der niedrige Gewinn je Aktie 2013 gewählt sondern der Gewinn je Aktie 2012,
   der den bisherigen Höchstwert in der Unternehmensgeschichte darstellt. 
   Ferner wurden die notwendigen prozentuellen Steigerungen des Gewinns je 
   Aktie, damit die Ausübungsbedingung "Steigerung des Gewinns je Aktie" 
   erfüllt ist, von 15% bzw. 20% der vergangenen Optionsprogramme auf 
   nunmehr 20% bzw. 25% angehoben. Damit wurden die Zielvorgaben zur 
   Ausübung der Optionen durch das Management noch stärker an die 
   Erwartungen und Interessen der Aktionäre hinsichtlich der zukünftigen 
   Ertragsentwicklung und Wertschaffung angepasst. Die nunmehrigen 
   Zielvorgaben zur Ausübung der Optionen sind im Vergleich zu 
   Optionsprogrammen anderer Firmen daher als sehr fordernd anzusehen. 
   Ferner wurde die Gesamtzahl der zugeteilten Optionen gegenüber den 
   vorherigen Optionsprogrammen halbiert.

2. Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden Aktienoptionen; 
   Dauer des Programms
   Es sollen rund 100-120 leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die 
   Mitglieder des Vorstands in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden. 
   Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je 
   nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands
   jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft 
   rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Insgesamt können maximal 
   1.300.000 Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 187.500 
   Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf 
   leitende Angestellte. 

   Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2017 beginnen und 
   am 30. April 2019 enden. 

3. Ausübungsbedingungen
  3.1. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.


  3.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 
       1.5.2014 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung 
       der unter 3.4. beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen 
       in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zur 
       ANDRITZ-GRUPPE gehörenden Gesellschaft gestanden haben, wobei von 
       diesen Erfordernissen im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen 
       werden kann. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in 
       ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende Angestellte 
       und EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstands, das spätestens zum 
       Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.6.2014 erbracht werden 
       muss. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung 
       der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm 2014 
       teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen 
       werden.

       Berechtigte Personen, die aufgrund der Teilnahme am laufenden 
       Aktienoptionsprogramm bereits ein Eigeninvestment geleistet haben, 
       können dieses Eigeninvestment für das neue Beteiligungsprogramm 
       verwenden. Aktien, welche in Stiftungen gehalten werden, bei denen 
       berechtigte Personen Stifter und Begünstigter sind, können auch als 
       Eigeninvestment herangezogen werden. Personen, die bisher noch 
       nicht am Beteiligungsprogramm teilgenommen haben, müssen bis 
       spätestens 1.6.2014 ihr Eigeninvestment nachweisen.

  3.3. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen (im Folgenden "der 
       Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt der 
       Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 
       107. ordentliche Hauptversammlung vom 21. März 2014 folgenden 
       Kalenderwochen.

  3.4. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden, wie 
       Optionen begeben wurden. 

       Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2019
       (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn

       - der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 
         zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 
         2016 bis 30. April 2017 mindestens 15% über dem in 3.3. ermittelten
         Ausübungspreis liegt und 
       - der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten 
         Aktien) des Geschäftsjahrs 2015 oder der Gewinn je Aktie des 
         Geschäftsjahrs 2016 (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten 
         Aktien) mindestens 20% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die 
         Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2012 liegt, 

         oder wenn

       - der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 
         zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 
         2017 bis 30. April 2018 mindestens 20% über dem unter Punkt 3.3. 
         ermittelten Ausübungspreis liegt und 
       - der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten 
         Aktien) des Geschäftsjahrs 2016 oder der Gewinn je Aktie (bezogen 
         auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2017 
         mindestens 25% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl 
         der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2012 liegt.

       Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der 
       Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist (Punkt 2.), 25% der 
       Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei 
       Monaten bezogen werden.

  3.5. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die 
       Gesellschaft ausgeübt werden.


4. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten Optionen auf Arbeitnehmer, 
   leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder unter Angabe 
   der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien
   Derzeit sind aus laufenden Optionsprogrammen 2.187.000 Aktienoptionen für 
   79 Führungskräfte begeben. Davon entfallen insgesamt 420.000 
   Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands (100.000 
   Aktienoptionen für den Vorstandsvorsitzenden, jeweils 80.000 
   Aktienoptionen für die weiteren Mitglieder des Vorstands), der Rest auf 
   leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft 
   gewährten Aktienoptionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 
   40.000. 
   Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug zu einer Aktie. 

5. Allgemeines
  5.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar.

  5.2. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner
       Behaltefrist.

Graz, im April 2014

                             Der Vorstand     Der Aufsichtsrat


Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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