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Teksid Aluminum S.A.R.L.S.C.A

Teksid Aluminium Luxembourg S.à.r.l., S.C.A. kündigt Zustimmungseinholung für vorgeschlagene Änderung des Anleihenvertrags an

Hamilton, Bermuda (ots/PRNewswire)

Teksid Aluminum Luxembourg
S.à.r.l., S.C.A. (das "Unternehmen") meldete, dass es am 25.
September 2007 mit der Einholung der Zustimmungen aller Eigentümer
seiner im Umlauf befindlichen zu 11 3/8% verzinslichen, vorrangigen
Senior Notes begonnen hat, die im Jahr 2011 fällig sind, (die "Senior
Notes") gemäss einer Zustimmungseinholungserklärung vom 25. September
2007 (die "Erklärung"). Diese Zustimmungseinholung dient der
Implementierung der vorgeschlagenen Änderungen des Anleihenvertrages
über die Senior Notes (der "Anleihenvertrag" ). Falls nicht vorher
oder später beendet, ist die Zustimmungseinholung bis zum 1. Oktober
2007 um 10:00 Uhr, New Yorker Ortszeit (15:00 Uhr Londoner Ortszeit)
(das "Ablaufdatum") befristet. Die Annahme der Änderungsvorschläge
und das Inkrafttreten eines ergänzenden Anleihenvertrages, welcher
die Änderungsvorschläge beinhaltet (der "Ergänzungsanleihenvertrag"),
erfordern die Zustimmung der Inhaber eines mehrheitlichen Anteils am
Gesamtnennbetrag der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Schuldtitel
(die "Mindestzustimmung") am oder vor dem Ablaufdatum.
Schuldtitelinhaber, die ihre Zustimmung zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Ergänzungsanleihenvertrags oder davor abgeben,
sind berechtigt, diese jederzeit vor dem Inkrafttreten zu widerrufen,
aber nicht danach.
Mit ihrer Zustimmung erklären sich die Inhaber von Schuldtiteln
mit den vorgeschlagenen Änderungen des Anleihenvertrages, die unter
anderem den Anleihenvertrag hinsichtlich Folgendem modifiziert,
einverstanden: (i) Erlaubnis für den Verkauf von Teksid Deutschland
GmbH und TK Aluminum-France S.A.S. und indirekt auch der
Tochtergesellschaften vom letztgenannten Unternehmen, Teksid France
S.A.S., Metaltemple S.A.S., Fonderie Aluminium Cleon S.A.S. und
Fonderie du Poitou Aluminium S.A.S. (die "französischen
Tochtergesellschaften") an die Bavariaring 0906 GmbH; (ii) Erlaubnis
für die Abwicklung, vollständige Abschreibung oder andere Aufhebung
bestimmter zwischenbetrieblicher Verpflichtungen, inklusive der
Verpflichtungen, die das Unternehmen bestimmten französischen
Tochtergesellschaften schuldet sowie den Verpflichtungen, die
bestimmte französische Tochtergesellschaften bestimmten im
Unternehmen verbleibenden Tochtergesellschaften schulden; und (iii)
dem Unternehmen die Kapitalisierung oder Konvertierung bestimmter
zwischenbetrieblicher Darlehen mit der Gesamtsumme von ungefähr 135
Mio. EUR in Eigenkapital zu erlauben. Diese Summe beinhaltet
Stückzinsen sowie rückständige Zinsen, die TK Aluminum-France S.A.S.
dem Unternehmen schuldig ist.
Houlihan Lokey Howard & Zukin (Europe) Limited und Cadwalader,
Wickersham& Taft LLP, Berater des Sonderausschusses der Titelinhaber,
haben das Unternehmen informiert, dass sie der Meinung sind, die
Titelinhaber werden die Mindestzustimmung zugunsten der
vorgeschlagenen Änderungen erteilen. Sobald die Mindestzustimmung
erhalten wurde, beabsichtigt das Unternehmen den
Ergänzungsanleihenvertrag in Kraft zu setzen.
Den Eigentümern von Senior Notes wird im Zusammenhang mit dieser
Zustimmungseinholung keine Zustimmungsvergütung angeboten.
Der Vollzug der Zustimmungseinholung ist unter anderem von den
folgenden Bedingungen abhängig: dem gültigen Eingang der
Mindestzustimmung vor dem Ablaufdatum und der rechtswirksamen
Verabschiedung des Ergänzungsanleihenvertrags sowie bestimmter
weiterer allgemeiner Bedingungen, die in der Erklärung dargelegt
werden.
Diese Bedingungen begünstigen alleine das Unternehmen und das
Unternehmen ist berechtigt, im alleinigen Ermessen zu beliebigen oder
verschiedenen Zeiten vor Ablauf der Zustimmungseinholung vollständig
oder teilweise auf diese zu verzichten. Ausserdem, vorbehaltlich der
in der Erklärung aufgeführten Bedingungen, behält sich das
Unternehmen ausdrücklich das Recht vor, ohne dazu verpflichtet zu
sein, zu jeder beliebigen Zeit oder von Zeit zu Zeit am oder vor dem
Ablaufdatum die Zustimmungseinholung in beliebiger Hinsicht, soweit
rechtmässig, zu erweitern oder zu ändern.
Informationen über die Zustimmungseinholung entnehmen Sie bitte
der Erklärung, darunter Informationen über die Verfahrensweisen, die
in der Erklärung unter der Überschrift "Procedures for Delivering
Consents" ("Verfahrensweisen für die Zustimmungsabgabe") beschrieben
sind.
Diese Meldung dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt
keine Aufforderung zur Teilnahme an der Zustimmungseinholung in
Rechtsgebieten dar, in denen oder in die eine solche Aufforderung an
oder durch beliebige Personen nach geltenden Wertpapiergesetzen
unzulässig wäre. In bestimmten Rechtsgebieten kann die Verteilung
dieser Meldung gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den
Besitz dieses Dokuments kommen, sind verpflichtet, sich selbst über
solche Einschränkungen zu informieren und diese zu befolgen. Die
Zustimmungseinholung erfolgt nur durch die Erklärung vom 25.
September 2007. Sie sollten die Erklärung lesen, bevor Sie sich
entscheiden, Ihre Zustimmung abzugeben oder vorzuenthalten.
Warnhinweis zu zukunftsweisenden Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält hinsichtlich der
Zustimmungseinholung zukunftsweisende Aussagen im Sinne
US-amerikanischer Wertpapiergesetze. Diese zukunftsweisende Aussagen
basieren auf den derzeitigen Erwartungen der Unternehmensführung und
unterliegen bestimmten Risiken und Unwägbarkeiten, aufgrund derer die
tatsächlichen Ergebnisse massgeblich von den Darstellungen der
zukunftsweisenden Aussagen abweichen können. Zu diesen Risiken und
Unwägbarkeiten gehören Marktbedingungen und andere Faktoren, auf die
das Unternehmen keinen Einfluss hat sowie die Risikofaktoren und
anderen Warnhinweise, die in der Erklärung erörtert werden.

Pressekontakt:

Für weitere Informationen und für Kopien der Erklärung wenden Sie
sich bitte an: The Bank of New York und The Bank of New York
(Luxembourg) S.A., One Canada Square, London E14 5AL, England, zu
Händen: Corporate Trust Administration, E-Mail: phoward@bankofny.com
und/oder alexshaw@bankofny.com, Tel.: +44-207-964-6873 und/oder
+44-207-964-8873, in ihrer Funktion als Informations- und
Datenvertretung in Luxemburg.

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