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PwC-Studie: Erhebung zur Auswirkung der Revision auf die Qualität der Jahresabschlüsse börsenkotierter Schweizer Gesellschaften - Welchen Mehrwert bringt die Revision?

Zürich (ots)

Nur wenige Schweizer Unternehmen legen dem
Wirtschaftsprüfer eine einwandfreie Jahresrechnung vor. 54 Prozent
der Unternehmen nehmen aufgrund der Prüfung Korrekturen in der Bilanz
und der Erfolgsrechnung vor. Im Schnitt bearbeiten die
Wirtschaftsprüfer fünf Versionen der Jahresrechnungen; die Bandbreite
reicht von einer bis zu über zehn Fassungen. Bei 98 Prozent der
Jahresabschlüsse stellten die Wirtschaftsprüfer einen
Anpassungsbedarf im Anhang fest, der vor allem aus Mängeln in der
Darstellung, Offenlegung oder Verständlichkeit resultiert. Diese
Ergebnisse gehen aus einer Untersuchung von PricewaterhouseCoopers
(PwC) Schweiz hervor, bei welcher sie der Frage nach der Entstehung
des Mehrwerts der Revision nachgeht. Die Studie zeigt, dass die
Revision mehr als den Konformitätsnachweis liefert - sie erhöht die
Qualität des Jahresabschlusses und bildet die Basis für das Vertrauen
der Anspruchsgruppen in das geprüfte Unternehmen.
Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist es, die Jahresrechnung
daraufhin zu überprüfen, ob sie dem Gesetz, den gewählten
Rechnungslegungsgrundsätzen und den Statuten des Unternehmens
entspricht. Mit diesem Konformitätsnachweis bildet die Arbeit des
Wirtschaftsprüfers die Grundlage dafür, dass der Kapitalmarkt in die
Angaben des geprüften Unternehmens vertrauen kann. Zudem gibt die
Wirtschaftsprüfung dem Verwaltungsrat die Gewissheit, dass dieser
sich auf die Richtigkeit der Abschlüsse verlassen und damit seiner
gesetzlich vorgeschriebenen Rolle nachkommen kann.
54 Prozent der börsenkotierten Unternehmen müssen im Laufe der
Prüfung Korrekturen in der Bilanz und der Erfolgsrechnung vornehmen.
Die Gründe für die insgesamt hohe Korrekturquote bei Abschlüssen
liegen hauptsächlich in einer Fehlinterpretation der
Rechnungslegungsgrund-sätze, unangemessenen Bewertungen, nicht
hinreichenden internen Kontrollen oder Buchungs-fehlern. Die
Untersuchung zeigt nun, dass die Revision noch mehr leistet. In 80
Prozent der Management Letter, in denen der Abschlussprüfer die
Unternehmensführung über Feststellungen aus der Prüfung informiert,
finden sich Aussagen zu Kontrollschwächen. In 50 Prozent der Fälle
weist die Revisionsstelle auf Geschäftsrisiken hin, in 60 Prozent auf
steuerliche Risiken. Dadurch leistet die Wirtschaftsprüfung einen
wesentlichen Beitrag zur Verbesserung und Sicherheit von
Geschäftsabläufen und internen Kontrollsystemen.
Die Anpassungen, die wegen der Revision vorgenommen werden müssen,
verbessern die Qualität der Jahresrechnung ("true and fair view")
primär bezüglich Klarheit und Verständlichkeit wesentlich. Dies ist
bedeutend für die Schaffung von Transparenz und schlägt sich positiv
auf das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Unternehmung nieder.
Hinsichtlich der Jahresergebnisse sowie des Eigenkapitals wirken sich
die vorgenommenen Korrekturen quantitativ weniger  bedeutend aus.
Peter Ochsner ergänzt dies wie folgt: "Interessant ist die Tatsache,
dass die veranlassten Korrekturen zu höheren Jahresergebnissen
führten und sich somit zugunsten der geprüften Unternehmen
auswirkten."
46 Prozent der geprüften Unternehmen legten ihre Bilanz und
Erfolgsrechnung so zur Prüfung vor, dass keine spätere Anpassung
vorgenommen werden musste. Insbesondere Gesellschaften, die auch der
US-Börsenaufsichtsbehörde SEC unterstehen, legten ausnahmslos
einwandfreie Rechnungen zur Prüfung vor. Ähnliches gilt für
Blue-Chip-Unternehmen, deren Titel im Swiss Market Index (SMI)
enthalten sind: Nur 29 Prozent der in diesem Segment untersuchten
Unternehmen mussten ihre Bilanz oder Erfolgsrechnung im Laufe der
Revision korrigieren.
Ungenügende Transparenz im Anhang
Vor allem im Anhang, der die einzelnen Posten der Bilanz, der
Erfolgsrechnung und der Mittel-flussrechnung erläutert und aus diesem
Grund für Investoren und Finanzanalysten von hohem Aussagegehalt ist,
besteht Optimierungspotenzial: Bei 98 Prozent der untersuchten
Gesellschaf-ten stellten die Wirtschaftsprüfer einen Anpassungsbedarf
fest, der vor allem aus fehlerhaften Darstellungen, einer
unzureichenden Offenlegung oder mangelnder Verständlichkeit
resultiert.
Unsicherheiten bei der Interpretation der Standards
61 Prozent der untersuchten Unternehmen haben Schwierigkeiten,
einzelne Rechnungslegungs-standards richtig zu interpretieren und in
die Praxis umzusetzen. Wie Peter Ochsner, Mitglied der
Geschäftsleitung und Leiter Wirtschaftsprüfung von
PricewaterhouseCoopers Schweiz, erläutert, liegt ein wichtiger Grund
dafür in der Komplexität der Rechnungslegungsnormen: "Viele
Unsicherheiten beziehen sich auf Standards, die kurz vor dem
betreffenden Geschäftsjahr geändert wurden, beispielsweise die
Standards über die Bilanzierung von Leistungen zur Altersvorsorge
(IAS 19), über die erfolgswirksame Bilanzierung aktienbasierter
Vergütungsinstrumente (IFRS 2) oder über die Vorsorgeverpflichtungen
(FER 16)."
Ein weiterer Grund liegt in der Tatsache, dass die offizielle
Interpretation eines neuen Standards zumeist lange nicht verfügbar
ist. Es kann bis zu zwei Jahre dauern, bis das International
Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), das für die
Auslegung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
zuständig ist, seine Interpretationen veröffentlicht. Diese
Verzögerung kann dazu führen, dass die Rechnungslegung rückwirkend
geändert werden muss. Bei 15 Prozent der untersuchten Gesellschaften
war dies der Fall; bei einem Drittel führte diese Verzögerung zu
Anpassungen in der Bilanz und der Erfolgsrechnung des Vorjahres,
sogenannten Restatements. Der hohe Korrekturbedarf wird jedoch durch
zwei Faktoren relativiert: die meist geringe Schwere der Fehler und
die Tatsache, dass Anpassungen aufgrund von Fusionen, Akquisitionen,
der Änderung des Konsolidierungskreises oder einer Umstellung der
Rechnungslegung unumgänglich sind und in der Regel zu einem
Restatement führen.
Funktionierende Kontrollen und Kommunikation mit dem Prüfer
Unternehmen, bei denen die Bilanz und die Erfolgsrechnung die Prüfung
ohne Anpassungen durchläuft, zeichnen sich durch fünf Merkmale aus:
gut eingespielte Prozesse bei der Erstellung des Jahresabschlusses,
ein funktionierendes internes Kontrollsystem, exzellente
Vorbereitungs-arbeiten, eine offene und kontinuierliche Kommunikation
mit dem Wirtschaftsprüfer und dessen frühzeitigen Beizug bei nicht
alltäglichen Geschäftsereignissen. Dieses Vorgehen erhöht die
Qualität der Abschlüsse und reduziert den Aufwand sowohl für das
geprüfte Unternehmen als auch für den Prüfer.

Kontakt:

Peter Ochsner
PricewaterhouseCoopers
Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Wirtschaftsprüfung
E-Mail: peter.ochsner@ch.pwc.com

Claudia Sauter-Steiger
PricewaterhouseCoopers
Leiterin Public Relations
E-Mail: claudia.sauter@ch.pwc.com

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