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Abonner Winterhilfe Schweiz / Secours suisse d'hiver / Soccorso svizzero d'inverno

Winterhilfe Schweiz / Secours suisse d'hiver / Soccorso svizzero d'inverno

Hochwasser - Winterhilfe ist vor Ort: Soforthilfe für die Opfer der Überschwemmungen

Zürich (ots)

Die schwersten Überschwemmungen und Erdrutsche seit
sechs Jahren richteten vor allem in der Zentralschweiz und in den
Kantonen Bern und Aargau verheerende Schäden an Natur, Gebäuden und
Verkehrswegen an. Nicht alle Opfer können auf schnelle Regulierung
der materiellen Folgen hoffen - ihnen droht eine existenzielle
Notlage. Die Winterhilfe leistet deshalb rasche Hilfe vor Ort und
überbrückt dringende Notlagen. Als Soforthilfe gibt sie eine erste
Tranche von vorläufig 100'000 Franken frei.
"Als Erste-Hilfe-Massnahmen geben wir Einkaufsgutscheine und
kleinere Geldbeträge an die am schwersten geschädigten Menschen ab",
fasst Annegreth Sulzer, Vizepräsidentin der Winterhilfe Schweiz, die
Sofortmassnahmen des Hilfswerkes zusammen, "Menschen, deren Heim
verwüstet wurde, liefern wir unter anderem auch Betten oder Kleider".
Denn, wer plötzlich ohne Hab und Gut nur mit dem dasteht, was er auf
dem Leib trägt, braucht schnelle und unbürokratische Hilfe. Die
Winterhilfe - in den vom Unwetter geschädigten  Kantonen durch
ehrenamtliche Mitarbeiter und Vertrauenspersonen der öffentlichen
Hand gut verankert - erweist sich in solchen Fällen als ideale
Anlaufstelle vor Ort. Sie weiss, dass nicht alle Einwohner der
jeweiligen Gemeinden auf Rosen gebettet sind.
Alles verloren und jetzt?
Die Winterhilfe will Betroffene mit dem Nötigsten für die ersten
Wochen versorgen und den schnellen und umkomplizierten Ersatz von
Gütern des täglichen Bedarfs ermöglichen. "Opfer des Unwetters, die
bedingt durch ein ehedem knappes Budget in ihrer Existenz gefährdet
sind, können sich an die örtlichen Winterhilfe-Stellen wenden.
Ausserdem wird die Winterhilfe direkt mit den Geschädigten Kontakt
aufnehmen, um den Unterstützungsbedarf abzuklären", erläutert Andreas
Zehnder, Zentralsekretär der Winterhilfe Schweiz, das Vorgehen.
Wer kann die Winterhilfe beanspruchen?
Hilfeleistungen gewährt die Winterhilfe ausschliesslich
Einzelpersonen und Familien, also natürlichen Personen. Die
Unterstützungen der Winterhilfe sollen die Beiträge der öffentlichen
Hand und der Versicherungen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Denkbar
ist beispielsweise die Übernahme von dringenden Rechnungen, die ein
knappes Budget sprengen. Oder finanzielle Beiträge an hohe, nicht
allein tragbare Belastungen für Neuanschaffungen. Dabei arbeitet die
Winterhilfe selbstverständlich mit anderen Hilfswerken und den
Gemeindebehörden zusammen.
Die Winterhilfe ist ein ZEWO-anerkanntes Hilfswerk, dass sich
ausschliesslich für Notleidende in der Schweiz einsetzt.
Solidaritätsbeiträge zu Gunsten der vom Unwetter hart getroffenen
Menschen erbittet die Winterhilfe Schweiz auf ihr Spendenkonto
80-8955-1, Vermerk Unwetter.

Kontakt:

Winterhilfe Schweiz
Andreas Zehnder
Zentralsekretär
Clausiusstrasse 45
8006 Zürich
Tel. +41/44/269'40'53
Fax +41/44/269'40'55
E-Mail: a.zehnder@winterhilfe.ch
Internet: http://www.winterhilfe.ch

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