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EANS-Adhoc: Palfinger AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
02.03.2010
PALFINGER AG
                              Salzburg, FN 33393 h
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG
am Mittwoch, dem 31. März 2010, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter,
5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.
1. Vorlage des Jahresabschlusses  samt  Lagebericht  und  Corporate-Governance-
    Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags  für
    die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts  für  das
    Geschäftsjahr 2009
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2009
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2009
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
    2010
6. Wahl von bis zu drei Personen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere  zur  Anpassung
    an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
8. Beschlussfassung über einen Aktienoptionenplan sowie über die Einräumung von
Aktienoptionen nach diesem Aktienoptionenplan an ein 
Vorstandsmitglied
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 10. März 2010 zur Einsicht der  
Aktionäre  in  den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 5101 
Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer- Straße 24, Abteilung Investor 
Relations, Hannes Roither, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate-Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,  • Vorschlag für die 
Gewinnverwendung,  • Bericht des Aufsichtsrats,    jeweils für das 
Geschäftsjahr 2009;  • Beschlussvorschläge zu den 
Tagesordnungspunkten 2-8,  • Erklärungen der Kandidaten für die 
Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß    § 87 Abs. 2 AktG,  • 
Bericht gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu TOP 8.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und  kostenlos  eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese  Unterlagen  sowie  der  vollständige  Text  dieser  
Einberufung  und  das Formular für die Erteilung und den Widerruf 
einer Vollmacht sind  spätestens  ab 10. März 2010 außerdem im 
Internet www.palfinger.com zugänglich und werden  auch in der 
Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die  seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser  
Aktien  sind,  können schriftlich verlangen, dass  zusätzliche  
Punkte  auf  die  Tagesordnung  dieser Hauptversammlung gesetzt und 
bekannt gemacht werden, wenn  dieses  Verlangen  in Schriftform 
spätestens am 10. März 2010 der Gesellschaft ausschließlich  an  der 
Adresse 5101  Bergheim/Salzburg,  F.-W.-Scherer-Straße  24,  
Abteilung  Investor Relations, Hannes Roither, zugeht. Jedem so 
beantragten Tagesordnungspunkt  muss ein   Beschlussvorschlag   samt 
Begründung   beiliegen.   Zum   Nachweis   der Aktionärseigenschaft 
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer 
Depotbestätigung  gemäß  § 10a  AktG,  in   der   bestätigt   wird,  
dass   die antragstellenden Aktionäre  seit  mindestens  drei  
Monaten  vor  Antragstellung Inhaber der Aktien sind, die zum 
Zeitpunkt  der  Vorlage  bei  der  Gesellschaft nicht älter als 
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich  der  übrigen  Anforderungen an 
die Depotbestätigung wird  auf  die  Ausführungen  zur  
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des  Grundkapitals  erreichen, 
können  zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge  zur  
Beschlussfassung  samt Begründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge samt Begründung  und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder  des  Aufsichtsrats  auf  der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses  Verlangen in 
Textform spätestens am 22. März 2010 der Gesellschaft  entweder  per 
Telefax an +43 662 46 84 - 2280 oder  an  5101  Bergheim/Salzburg,  
F.-W.-Scherer-Straße 24,  Abteilung   Investor   Relations,   Hannes 
Roither,   oder   per   E-Mail  h.roither@palfinger.com, wobei das 
Verlangen  in  Textform,  beispielsweise  als PDF, dem E-Mail 
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag  zur  Wahl  eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der  Begründung  die  Erklärung  der
vorgeschlagenen  Person  gemäß  § 87  Abs.  2  AktG.  Für   den   Nachweis   der
Aktionärseigenschaft   zur   Ausübung   dieses   Aktionärsrechts   genügt    bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer  Depotbestätigung  gemäß  § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als  sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an  die  Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  
Auskunft   über
Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der  Aktionäre  nach  den  §§ 109,
110 und  118  AktG  sind  ab  sofort  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft
www.palfinger.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur  
Ausübung  des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich 
nach dem  Anteilsbesitz  am  Ende  des  21. März 2010 
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  nur  berechtigt,  wer 
an  diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den  Nachweis  des  
Anteilsbesitzes am  Nachweisstichtag  eine  Depotbestätigung   gemäß 
§ 10a   AktG,   die   der Gesellschaft  spätestens  am  26.  März  
2010  ausschließlich  unter  einer  der nachgenannten Adressen 
zugehen muss.
Per Post    PALFINGER AG
Investor Relations
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5101 Bergheim/Salzburg
Per SWIFT   GIBAATWGGMS
      zu verwenden ist Message Type MT598
      unbedingt ISIN AT0000758305 angeben
Depotführende   Kreditinstitute   mit   Sitz   in    Österreich    können    die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:
Per Telefax +43 662 4684-2280
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz
in  einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem  Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende 
Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift  oder  ein  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
 • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss  sich  auf
den  oben genannten Nachweisstichtag 21. März 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird  in  deutscher  Sprache  oder  in  
englischer  Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. 
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;  Aktionäre
können  deshalb über  ihre  Aktien  auch  nach  erfolgter  Anmeldung 
bzw.  Übermittlung   einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt
ist,  hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der  im  Namen  
des  Aktionärs  an  der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben 
Rechte wie der  Aktionär  hat,  den  er vertritt.
Die Vollmacht  muss  einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen  
oder  einer juristischen Person) in Textform erteilt werden,  wobei  
auch  mehrere  Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an  einer  der  
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post    PALFINGER AG
Investor Relations
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5101 Bergheim/Salzburg
Per Telefax +43 662 4684-2280
Per E-Mail   h.roither@palfinger.com, wobei die Vollmacht in Textform,
      beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich  bei Registrierung zur Hauptversammlung
      am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der 
Vollmacht wird  auf Verlangen zugesandt  und  ist  auf  der  
Internetseite  der  Gesellschaft  unter www.palfinger.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der  Hauptversammlung  bei  der  
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 30. März 2010 bis  16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem  depotführenden  Kreditinstitut  Vollmacht  
erteilt,  so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur  Depotbestätigung 
die  Erklärung  abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die  
Übermittlung  dieser  Erklärung  gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom  
Interessenverband
für   Anleger,   IVA,   1130   Wien,   Feldmühlgasse   22,   als    unabhängiger
Stimmrechtsvertreter  für  die  weisungsgebundene  Stimmrechtsausübung  in   der
Hauptversammlung  zur  Verfügung;  hiefür  ist   auf   der   Internetseite   der
Gesellschaft    unter www.palfinger.com/Hauptversammlung ein    spezielles
Vollmachtsformular  abrufbar.  Darüber  hinaus  besteht  die  Möglichkeit  einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA  unter  Tel.  +43  1
8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail  michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung  der  Hauptversammlung  ist  das  
Grundkapital  der Gesellschaft eingeteilt in  35.730.000  
Stückaktien.  Jede  Aktie  gewährt  eine Stimme. Die Gesellschaft 
hält im Zeitpunkt der Einberufung der  Hauptversammlung 328.000 Stück
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die  Gesamtzahl 
der  teilnahme-  und  stimmberechtigten  Aktien   beträgt   im   
Zeitpunkt   der Einberufung der Hauptversammlung 35.402.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der  Eingangskontrolle  zu  
ermöglichen,  werden die  Aktionäre  gebeten,  sich  rechtzeitig  vor
Beginn  der   Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der 
Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.
Salzburg, im März 2010
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Hannes Roither, PALFINGER AG
Konzernsprecher
Tel.: +43 662 46 84-2260
h.roither@palfinger.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000758305
WKN: 919964
Index: ATX, Prime Market
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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