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Bundesrat übergeht Vernehmlassungsresultat

Brugg (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
Vernehmlassungsresultate zur Agrarpolitik 2011 zur Kenntnis genommen 
und die Eckpfeiler für die Botschaft zur Agrarpolitik festgelegt. 
Der SBV ist enttäuscht darüber, dass der Bundesrat das klare 
Vernehmlassungsergebnis übergeht und zu keinerlei Korrekturen bereit 
ist. Dies zeugt davon, dass für den Bundesrat das 
Vernehmlassungsverfahren eine reine Alibiübung war. Der SBV wird 
sich nach Kräften für eine Korrektur der Agrarpolitik durch das 
Parlament einsetzen. alles daran setzen, damit die Agrarpolitik 
durch das Parlament korrigiert wird.
Im Vernehmlassungsverfahren zur AP 2011 hat eine breite Allianz den 
Bundesrat zu Korrekturen aufgefordert. Kritisiert wurde der 
Bundesrat insbesondere für den zu tief angesetzten Zahlungsrahmen, 
das zu forsche Tempo bei der Umlagerung der Marktstützung, die 
ungenügenden Kostensenkungsmassnahmen und die Liberalisierung des 
bäuerlichen Bodenrechtes. Dieser Korrekturbedarf wurde sowohl von 
der Landwirtschaft, als auch von einer Mehrheit der 
Kantonsregierungen und von einigen Parteien aufgezeigt.
Auf Grund des Vernehmlassungsergebnisses wäre eine Erhöhung der 
finanziellen Mittel für die AP 2011 zu erwarten gewesen. Eine grosse 
Anzahl Akteure fordert in ihren Stellungnahmen für die AP 2011 
gleich viel Geld, wie ursprünglich für die AP 2007 gesprochen wurde. 
Dies mit der Begründung, dass der Landwirtschaft nicht noch ein 
zusätzlicher Druck durch die Kürzung des Zahlungsrahmens auferlegt 
werden dürfe.
Im Weiteren wurde in der Vernehmlassung die Absicht des Bundesrates 
auf breiter Front abgelehnt, die Marktstützungsinstrumente 
weitgehend abzuschaffen. Der Grundtenor in den Stellungnahmen 
wichtiger Akteure ist, dass das Tempo und das Ausmass der Umlagerung 
der Markstützung nicht über die Vorgaben von Seiten der WTO 
hinausgehen dürfen. Diese Haltung wird von der Landwirtschaft, von 
über 20 Kantonen, von der Nahrungsmittelbranche und von einigen 
Parteien getragen.
Auf breiter Front wird im Vernehmlassungsverfahren zudem gefordert, 
griffige Massnahmen zur Senkung der Produktionskosten zu ergreifen, 
so zum Beispiel die Zulassung von Parallelimporten für 
landwirtschaftliche Produktionsmittel. Der SBV hätte erwartet, dass 
auch der Bundesrat die Problematik der hohen Produktionskosten 
anerkennt und Bereitschaft zeigt, etwas dagegen zu unternehmen.
Mit grösstem Befremden nimmt der SBV nun aber zur Kenntnis, dass der 
Bundesrat im Boden- und Pachtrecht von den unausgewogenen 
Liberalisierungsabsichten nicht abweicht. In der Vernehmlassung 
haben sich die Landwirtschaft, die Kantone und die Parteien 
geschlossen für eine Erhöhung der Gewerbegrenze auf nur eine 
Standardarbeitskraft sowie für die Weiterführung von Preis- und 
Belehnungsgrenze und der Pachtzinskontrolle ausgesprochen. Allein 
die Aufhebung der Belehnungsgrenze wird der Landwirtschaft 
voraussichtlich zusätzlich Kosten für Fremdkapital von über 50 Mio. 
Franken verursachen. Insgesamt ist der Bundesrat in allen Bereichen 
nicht auf breit abgestützte Anliegen in der Vernehmlassung 
eingegangen und hält an seiner ursprünglichen Linie fest. Die 
Vernehmlassungsergebnisse werden vom Bundesrat übergangen. Die 
Ernsthaftigkeit der Vernehmlassungsverfahren muss damit in Frage 
gestellt werden. Nun wird sich der SBV mit aller Kraft dafür 
engagieren, dass notwendige Korrekturen im Parlament vorgenommen 
werden. Eine Kurzübersicht über die Vernehmlassungsresultate kann 
beim SBV angefordert werden.
*     *     *     *     *
Rückfragen:
Hansjörg Walter, Präsident,  Mobile 079 404 33 92      
Jacques Bourgeois, Direktor, Mobile 079 219 32 33      
Martin Rufer, Stv. Leiter Wirtschaft und Politik, 
Mobile 078 803 45 54
www.sbv-usp.ch 
info@sbv-usp.ch

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