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Im Fall der Fälle handlungsfähig bleiben
Not- und Katastrophenfallpläne sollten angepasst werden
Unternehmen können auch kurzfristig Maßnahmen ergreifen

Frankfurt am Main (ots)

Nach der raschen Ausbreitung des
Grippevirus A/H1N1 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 
Alarmstufe fünf ausgerufen. Das bedeutet, dass die Übertragung von 
Mensch zu Mensch zur Ausbreitung in mindestens zwei Ländern derselben
Region geführt hat, was mit den USA und Mexiko der Fall ist. Für 
Unternehmen ist es jetzt wichtig, die Situation richtig einzuschätzen
und kurzfristig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bei einer Pandemie 
ist das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk bedroht. So können durch 
Krankheit große Teile der Belegschaft ausfallen, aber auch Kunden, 
Lieferanten und ganze Absatzmärkte wegbrechen. Marsh Risk Consulting 
unterstützt Unternehmen bei einer pragmatischen Not- und 
Katastrophenfallplanung.
Das Virus A/H1N1 ist ein Subtyp der Humaninfluenza. Im Falle einer
weltweiten Infektion rechnet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 
damit, dass etwa ein Viertel der Weltbevölkerung erkranken wird. 
Unternehmen sollten die Stabilität ihres Geschäftsmodells überprüfen 
und interne Prozesse verbessern.
Mitarbeiterschutz und Vertretungsregelungen
Zur unternehmerischen Pandemievorsorge gehören verschiedene 
Vorkehrungen, um alle Mitarbeiter möglichst umfassend zu schützen. 
Abgesehen von Heimarbeitsplätzen und einer geeigneten 
IT-Infrastruktur - sofern das Geschäftsmodell solche Maßnahmen 
erlaubt -, sollten für die Notbelegschaft insbesondere 
Hygienevorschriften eingehalten und falls vorhanden Atemschutzmasken,
Schutzbrillen sowie antivirale Medikamente bereitgestellt werden, um 
kritische Geschäftsprozesse weiterführen zu können. Doch trotz aller 
Maßnahmen muss bei einer Grippewelle mit dem Ausfall wichtiger 
Mitarbeiter gerechnet werden. Daher sollten bereits im Vorfeld 
Vertretungsregelungen getroffen werden.
Schließung oder Notbetrieb?
Besonders Unternehmen mit Versorgungsfunktionen müssen auch 
während einer Pandemie den Notbetrieb aufrechterhalten. Das betrifft 
etwa Wasserwerke, Stromversorger, Telekommunikationsanbieter oder 
Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Ebenso muss die 
Lebensmittelversorgungskette funktionsfähig bleiben - betroffen sind 
u. a. Lebensmittelhersteller, Transportunternehmen und der 
Einzelhandel. Doch auch jedes andere Unternehmen sollte sich darüber 
Gedanken machen, welche Kernbereiche funktionsfähig bleiben müssen 
und wie dies im Falle einer Pandemie bewerkstelligt werden kann.
Betriebliche Not- und Katastrophenfallplanung
Es ist davon auszugehen, dass sich die Weltwirtschaft während und 
nach einer Pandemie erheblich verändern wird. Unternehmen, die diese 
Veränderungen antizipieren, können für ihre Kunden, Mitarbeiter und 
Aktionäre einen erheblichen Mehrwert schaffen. Die betriebliche Not- 
und Katastrophenfallplanung hilft Unternehmen, auch im Krisenfall 
handlungsfähig zu bleiben. Betriebliche Not- und 
Katastrophenfallpläne bestimmen, welche Schritte im Ernstfall sofort 
eingeleitet werden müssen und wie die Betriebsfortführung organisiert
werden kann. Hier besteht jedoch vielfach Nachholbedarf. "Trotz der 
Expertenwarnungen verfügen nur rund die Hälfte der großen und weniger
als ein Viertel der kleinen und mittleren Unternehmen über Not- und 
Katastrophenfallpläne", berichtet Rainer Witzel, Geschäftsführer von 
Marsh Risk Consulting.
Marsh Risk Consulting unterstützt Unternehmen auch kurzfristig bei
der betrieblichen Pandemievorsorge. Über die Anpassung bestehender 
Not- und Katastrophenfallpläne hinaus können auch erste Maßnahmen 
entwickelt und umgesetzt werden. Zudem bietet Marsh Risk Consulting 
Einzel- und Gruppenschulungen an, um Präventionsmaßnahmen und die 
Reaktionsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern. "Statistisch 
gesehen treten Pandemien in regelmäßigen Abständen auf", sagt 
Risikoberater Witzel. "Dennoch sind der Verlauf und das Ausmaß nach 
wie vor schwer vorherzusagen, daher sollten Unternehmen jederzeit 
vorbereitet sein oder zumindest erste Vorkehrungen in Richtung einer 
betrieblichen Not- und Katastrophenfallvorsorge treffen."
Unter www.marsh.de/Pandemievorsorge stehen weiterführende 
Informationen bereit.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Katja Kamphans, Leiterin Marketing & Unternehmenskommunikation
Telefon: (0 69) 66 76-624, katja.kamphans@marsh.com

Pamela Rüdiger, Pressereferentin
Telefon: (0 69) 66 76-620, pamela.ruediger@marsh.com

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