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austriamicrosystems AG

EANS-News: austriamicrosystems AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (ISIN AT0000920863)

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen


Unterpremstaetten (euro adhoc) - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und
Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der austriamicrosystems AG am
Donnerstag, dem 24.05.2012, um 10.00 Uhr, im Schloß Premstätten, 8141
Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,
des Ergebnisverwendungsvorschlags und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts
für das Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
7. Beschlussfassung über
a. die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien
gegen Sacheinlagen [Genehmigtes Kapital 2012],
b. die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom
26. Mai 2011.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im
Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das
Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können,
auszugeben.
9. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft ge-mäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2012]
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Änderung
der Firma, zur Änderung im Hinblick auf das Genehmigte Kapital 2012, das
Bedingte Kapital 2012 gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG und zur Anpassung an geänderte
gesetzliche Bestimmungen - Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011
11. Bericht über den SOP 2009

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 03. Mai 2012 im Internet
unter www.austriamicrosystems.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Ergebnisverwendungsbeschluss,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 10,
- Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Genehmigtes Kapital 2012,
Bezugsrechtsausschluss,
- Bericht des Vorstands zu TOP 8 - Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG,
- Bericht des Vorstands zu TOP 9 - Bedingtes Kapital 2012,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 03. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an die
Adresse Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General
Counsel, Jann H. Siefken, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
Antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 14. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (3136) 500 5420 oder an austriamicrosystems AG, Schloß Premstätten, 8141
Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General Counsel, Jann H. Siefken, oder
per E-Mail  agm@austriamicrosystems.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis
des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.austriamicrosystems.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai
2012, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 21. Mai 2012, ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss.
Per Post oder per Boten
austriamicrosystems AG
Schloß Premstätten
Tobelbaderstraße 30
8141 Unterpremstätten
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail  anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist
austriamicrosystems AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs
1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb, da austriamicro-systems AG bei den
vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch
hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000920863,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 14. Mai 2012
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten 
austriamicrosystems AG
Schloß Premstätten
Tobelbaderstraße 30
8141 Unterpremstätten
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail  anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.austriamicrosystems.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Mai 2012, 16 Uhr,
bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz,
Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.austriamicrosystems.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 33.315.872,49 und ist eingeteilt
in 13.753.092 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
per 20. April 2012 1.141.160 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
sohin 12.611.932 Stück.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre
werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.

Wien, im April 2012

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Director Investor Relations
Tel: +43 3136 500-5970
Fax: +43 3136 500-5420
Email:  investor@austriamicrosystems.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: austriamicrosystems AG
             Schloß Premstaetten 
             A-8141 Unterpremstaetten
Telefon:     +43 3136 500-0
FAX:         +43 3136 500-5420
Email:        investor@austriamicrosystems.com
WWW:      www.austriamicrosystems.com
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000920863
Indizes:     
Börsen:      Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange 
Sprache:    Deutsch

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