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austriamicrosystems AG

EANS-News: austriamicrosystems AG
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung (ISIN AT0000920863)

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen


Unterpremstaetten, 2. August 2011 (euro adhoc) - Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

außerordentlichen Hauptversammlung der austriamicrosystems AG

am Donnerstag, dem 25.08.2011, um 10.00 Uhr, im Schloß Premstätten, 8141
Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft.

Tagesordnung


1.      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 Abs (1) (Erhöhung
der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf höchstens zwölf Mitglieder).

2.      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 21 Abs (2)
(Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern bedarf künftig einer Mehrheit von drei
Viertel der abgegebenen Stimmen)

3.      Wahlen in den Aufsichtsrat

4.      Bericht über den SOP TAOS (Texas Advanced Optoelectronic Solutions,
Inc.)


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 04. August 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft Schloß Premstätten,
8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, Investor Relations, Moritz M.
Gmeiner, auf:

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 - 3,
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 3 gemäß §
87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
sind spätestens ab 04. August 2011 außerdem im Internet unter
www.austriamicrosystems.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen. 

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 08. August 2011 der Gesellschaft ausschließlich an die
Adresse Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General
Counsel, Jann H. Siefken, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
Antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 16. August 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (3136) 500 5420 oder an austriamicrosystems AG, Schloß Premstätten, 8141
Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General Counsel, Jann H. Siefken, oder
per E-Mail  agm@austriamicrosystems.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für
den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. 

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Ausdrücklich wird auf Folgendes
hingewiesen: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 2 der Tagesordnung)
können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 16. August 2011
in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.austriamicrosystems.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15.
August 2011, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.Bei depotverwahrten
Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22.
August 2011, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen
muss.

Per Post oder per Boten:
austriamicrosystems AG, 
Schloß Premstätten, 
Tobelbaderstraße 30, 
8141 Unterpremstätten

Per SWIFT        
GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000920863 im Text angeben)

Per Telefax 
+43 (1) 8900 500 - 86

Per E-Mail  
anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000920863, 
 Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt, auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 15. August 2011 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten: 
austriamicrosystems AG, 
Schloß Premstätten, 
Tobelbaderstraße 30, 
8141 Unterpremstätten

Per Telefax 
+43 (1) 8900 500 - 86

Per E-Mail  
anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: 
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.austriamicrosystems.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die
Vollmacht spätestens am 24. August 2011, 16 Uhr, bei der Gesellschaft
einzulangen. 

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht. 

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und
Aktionären ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr.
Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.austriamicrosystems.com ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Per 25.07.2011 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR
33.370.413,45 und ist eingeteilt in 13`775`607 Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 25.07.2011 950`018 Stück eigene Aktien.
Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt sohin 12`825`589 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre
werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Der
Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.

Unterpremstätten, im August 2011

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Director Investor Relations
Tel: +43 3136 500-5970
Fax: +43 3136 500-5420
Email:  investor@austriamicrosystems.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: austriamicrosystems AG
             Schloß Premstaetten 
             A-8141 Unterpremstaetten
Telefon:     +43 3136 500-0
FAX:         +43 3136 500-5420
Email:        investor@austriamicrosystems.com
WWW:      www.austriamicrosystems.com
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000920863
Indizes:     
Börsen:      Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange 
Sprache:    Deutsch

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