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euro adhoc: AXA Konzern AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
AXA Konzern AG: Squeeze-out durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
05.07.2007
Die AXA Konzern AG hat heute im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt 
gegeben, dass sie sich im Rahmen der gegen den Squeeze-out-Beschluss 
der ordentlichen Hauptversammlung der AXA Konzern AG vom 20. Juli 
2006 anhängigen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen mit allen Klägern
verglichen hat. In den Prozessvergleichen hat sich AXA (société 
anonyme à directoire et conseil de surveillance), Paris, Frankreich, 
verpflichtet, die von ihr festgelegte Barabfindung von 134,54 Euro je
Stamm- und Vorzugsaktie der AXA Konzern AG auf 144,68 Euro je 
Stammaktie bzw. auf 146,24 Euro je Vorzugsaktie unter den in dem 
Prozessvergleich im Einzelnen bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen 
und eine Dividendenabgeltung in Höhe von 11,00 Euro je Stamm- bzw. 
Vorzugsaktie zu zahlen.
Die Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister der AXA
Konzern AG ist heute erfolgt. Damit ist der Squeeze-out-Beschluss 
wirksam geworden. Die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien
der AXA Konzern AG verbriefen damit ab sofort nur noch den Anspruch 
auf die Barabfindung (§ 327e Abs. 3 AktG).

Rückfragehinweis:

Ulrich Bockrath
Tel.: +49 (0)221 148 22491
E-Mail: ulrich.bockrath@axa.de

Branche: Versicherungen
ISIN: DE0008410002
WKN: 841000
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Hannover / Freiverkehr
Börse Frankfurt / Amtlicher Markt/General Standard
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt

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