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euro adhoc: RHI AG
RHI erreicht wichtige Vereinbarungen im Zusammenhang mit US Chapter 11 Verfahren (D)

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
RHI und einige ihrer Konzerngesellschaften haben Vereinbarungen mit
Voreigentümern verschiedener ehemals verbundener US-Gesellschaften
und diesen Gesellschaften selbst getroffen, die sich seit Anfang 2002
in den USA in Chapter 11 Verfahren gemäß US Bankruptcy Code befinden.
Diese Vereinbarungen, die dem zuständigen Bankruptcy Court in
Pittsburgh vorgelegt wurden, sind wichtige Schritte, um offene Punkte
und Rechtsstreitigkeiten u.a. im Zusammenhang mit der Akquisition von
Global Industrial Technologies, Inc. ("GIT") im Jahr 1999 und den
zwischenzeitlich eingetretenen Chapter 11 Verfahren zu klären. Alle
getroffenen Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung
des Gerichtes in Pittsburgh.
Kernpunkte der Vereinbarungen sind:
RHI und DII Industries ("DII") haben vereinbart, ihre
Rechtsstreitigkeiten über eine Vereinbarung aus dem Jahr 2002
bezüglich weiterer Zahlungen im Zusammenhang mit dem Chapter 11 von
Harbison Walker beizulegen. Im Dezember 2003 leitete DII ein eigenes
Chapter 11 Verfahren gemäß US Bankruptcy Code ein und legte einen
Reorganisationsplan vor, der u.a. die Errichtung von Trust Funds für
Asbest- und Silica-basierte Ansprüche gegen Harbison-Walker und
dauerhafte gerichtliche Verfügungen gemäß Paragraph 524(g) und/oder
105 des US Bankruptcy Code im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen
vorsieht. Sobald die Zustimmung zu den Vereinbarungen vorliegt, wird
der DII Reorganisationsplan mit dem Ziel angepasst, RHI AG und ihre
Beteiligungen zu Begünstigten der angestrebten gerichtlichen
Verfügungen des DII Reorganisationsplans zu machen. DII wird USD 10,0
Mio an RHI Holding und, im Namen der RHI Gesellschaften, USD 1,0 Mio
an die Asbest- und Silica-Trusts zahlen.
RHI, einige ihrer Konzerngesellschaften und verschiedene im Chapter
11 befindliche US-Gesellschaften, unter anderem North American
Refractories Company (NARCO) und GIT, haben zudem Vereinbarungen zur
Regelung aller gegenseitigen Ansprüche und von Ansprüchen Dritter
u.a. aus Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankgarantien, Haftungen und
steuerlichen Fragen getroffen, die im Zusammenhang mit der
Zugehörigkeit der US-Beteiligungen zum RHI Konzern bis zum Beginn der
Chapter 11 Verfahren bestanden. Sobald die Zustimmung zu den
Vereinbarungen vorliegt, werden die Reorganisationspläne der
US-Gesellschaften u.a. mit dem Ziel angepasst, auch RHI AG und ihre
Beteiligungen zu Begünstigten der angestrebten gerichtlichen
Verfügungen der Reorganisationspläne zu machen. Die Vereinbarungen
regeln unter anderem die Behandlung von Bankgarantien und Haftungen
sowie den Verzicht seitens RHI auf operative Forderungen aus der Zeit
vor den Chapter 11 Anmeldungen gegen die US-Gesellschaften sowie den
Verzicht seitens RHI auf alle Anteile an den US-Gesellschaften im
Zuge der Chapter 11 Verfahren. Nachdem RHI sämtliche hiervon
betroffenen Forderungen und Beteiligungswerte bereits im
Jahresabschluss 2001 wertberichtigt hat, entstehen RHI aus den
Vereinbarungen keine ergebnisseitigen Belastungen. Eine Bedingung für
das Wirksamwerden der Vereinbarungen ist die in einem früheren
Vertrag im Zusammenhang mit dem Chapter 11 der NARCO vereinbarte
Zahlung von USD 60 Mio durch Honeywell International Inc. an RHI
Refractories Holding.
RHI und ihre Beteiligungen erhalten bei Zustimmung des Gerichtes
durch die jetzt getroffenen Vereinbarungen die angestrebte
Rechtssicherheit im Zusammenhang mit allen Asbest Schadensansprüchen
gegen die im Chapter 11 befindlichen Gesellschaften in den USA. Zudem
können die Rechtsstreitigkeiten mit Halliburton beigelegt und weitere
Unsicherheiten aus Risiken und Zahlungsvereinbarungen im Zusammenhang
mit den Chapter 11 Verfahren beseitigt werden. Die Umsetzung aller
jetzt getroffenen Vereinbarungen kann erfolgen, sobald die Zustimmung
des Gerichtes in Pittsburgh zu den Vereinbarungen und zu den
Reorganisationsplänen der im Chapter 11 befindlichen Gesellschaften
vorliegt. Dies sollte aus heutiger Sicht abschließend im Jahr 2004
möglich sein.

Rückfragehinweis:

RHI AG
Investor Relations
Markus Richter
Telefon: +43/0502 13 - 6123
Fax: +43/0502 13 - 6130
mailto:markus.richter@rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 067690
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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