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Wettbewerb der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen für die besten barrierefreien Webseiten startet mit neuen Kategorien
BIENE fliegt zum siebten Mal durchs Netz

Bonn/Berlin (ots)

Alles neu macht der Mai - auch für die BIENE.
Der Wettbewerb der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen 
für die besten barrierefreien deutschsprachigen Webseiten startet mit
neuen Kategorien und höheren Mindestanforderungen. "In den 
vergangenen Jahren haben wir uns bei den Kategorien an den Funktionen
orientiert, die eine Webseite enthielt, denn davon hing in der Regel 
ab, welche Internet-Techniken eingesetzt wurden. Die Funktionen waren
also ein gutes Unterscheidungsmerkmal", fasst Iris Cornelssen, 
Projektleiterin für die BIENE bei der Aktion Mensch, die bisherige 
Zuordnung zusammen. "Mittlerweile nutzen aber fast alle Webseiten 
eine Kombination verschiedener technischer Lösungen. Deshalb haben 
wir gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat des Wettbewerbs entschieden, 
neue Kategorien zu bilden. Entscheidend sind jetzt die 
Tätigkeitsbereiche der Teilnehmer." Die neuen Kategorien sind:
- Unternehmen (Öffentliche und private Unternehmen, private 
     Bildungseinrichtungen)
   - Organisationen (Verbände, Stiftungen, 
     Nichtregierungsorganisationen)
   - Verwaltung (Kommunen, Bundes- und Landesbehörden, öffentliche 
     Bildungseinrichtungen)
   - Tagesaktuelle Medien
Höhere Mindestanforderungen - Vorbilder gesucht Außerdem haben die
Veranstalter die Mindestanforderungen für die Teilnahme erhöht. 
"Diese Entscheidung spiegelt die erfolgreiche Entwicklung der BIENE 
wider", erläutert Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung 
Digitale Chancen. "Von Anfang an war es das Ziel der BIENE, die 
besten barrierefreien Angebote zu finden und auszuzeichnen. Die 
bisherigen Wettbewerbe haben gezeigt, dass man einfache Webseiten 
relativ leicht barrierefrei gestalten kann. Wir suchen aber 
innovative und kreative Internet-Angebote, die die Nutzerinnen und 
Nutzer durch ihre Serviceleistungen im Alltag unterstützen. Wir 
suchen Vorbilder."
Webseiten, die sich um eine BIENE bewerben, müssen es deshalb 
Nutzerinnen und Nutzern mindestens ermöglichen, einen 
Transaktionsvorgang, beispielsweise eine Anmeldung oder eine Abfrage,
einen Einkauf oder eine Buchung komplett barrierefrei abzuwickeln. 
"Entscheidend ist, dass der Transaktionsvorgang dem Kern des Angebots
entspricht, das heißt eine Dienstleistung umfasst, die die 
Nutzerinnen und Nutzer bei einem Webangebot dieses Typs in der Regel 
erwarten können", präzisiert Iris Cornelssen die Anforderungen. Wenn 
diese erfüllt sind, ist es grundsätzlich auch möglich, Teillösungen 
einzureichen. Eine Ausnahme machen die Veranstalter für Angebote 
tagesaktueller Medien. Diese müssen nicht zwingend einen 
Transaktionsvorgang enthalten. Um in dieser Kategorie anzutreten, 
müssen die Angebote von einer eigenständigen Vollredaktion gepflegt 
werden. Das heißt, dass wesentliche Teile des Mediums durch 
Redakteure dieses Mediums selbst erstellt werden und nicht von 
anderen Seiten übernommen werden.
Testverfahren und Kriterienkatalog werden überarbeitet Wie in den 
vergangen Jahren entwickeln die Veranstalter das Testverfahren und 
den Kriterienkatalog des Wettbewerbs gemeinsam mit dem Fachlichen 
Beirat weiter. "Eine Stärke des Wettbewerbs ist, dass wir die 
Kriterien immer sehr schnell an Veränderungen anpassen konnten", 
betont Jutta Croll. "Dementsprechend legen wir in diesem Jahr ein 
besonderes Augenmerk auf die Transaktionsvorgänge. Selbstverständlich
werden wir aber auch weiterhin überprüfen, ob die Angebote insgesamt 
barrierefrei sind. Allerdings hat sich gezeigt, dass Webseiten, bei 
denen komplexe Prozesse barrierefrei gestaltet sind, in der Regel 
auch die Basisanforderungen erfüllen."
Ob Anbieter bei der Gestaltung ihrer Webseite die Grundlagen der 
barrierefreien Gestaltung berücksichtigt haben, können Interessenten 
bereits vorab auf der Webseite des Wettbewerbs unter 
www.biene-wettbewerb.de anhand von neun Basisanforderungen 
überprüfen, die die Veranstalter gemeinsam mit dem Fachlichen Beirat 
auf Grundlage des BIENE-Kriterienkatalogs ausgewählt haben. Dort 
können Anbieter und Agenturen auch ihre Webseiten bis zum 15. Juli 
2010 zum Wettbewerb anmelden. Zudem haben Nutzerinnen und Nutzer die 
Möglichkeit, Webseiten, die sie im Sinne der Barrierefreiheit für 
vorbildlich halten, für eine BIENE vorzuschlagen.
Die Ausschreibungsfrist für die BIENE 2010 hat am 10. Mai 2010 
begonnen. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2010. Die Preisverleihung 
findet am 10. Dezember 2010 in Berlin statt. Weitere Informationen 
zum Wettbewerb gibt es unter www.biene-wettbewerb.de oder bei:

Pressekontakt:

Pressestelle der Aktion Mensch
Iris Cornelssen und Christian Schmitz
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Telefon: (02 28) 20 92-3 77 oder 3 64
Telefax: (02 28) 20 92-3 33
iris.cornelssen@aktion-mensch.de
christian.schmitz@aktion-mensch.de
http://www.aktion-mensch.de

Stiftung Digitale Chancen
Jutta Croll, M. A.
Büro Berlin: Fasanenstraße 3, 10623 Berlin
Telefon: (0 30) 43 72 77-30
Telefax: (0 30) 43 72 77-39
Mobil: (01 63) 5 49 37 73

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