EANS-News: Bekanntmachung betreffend die bevorstehende Hauptversammlung
Wien (Österreich), 4. Juni 2010 (euro adhoc) -
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
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I. Die ordentliche Hauptversammlung der Intercell AG für das Geschäftsjahr
2010 findet am Freitag, dem 25. Juni 2010, um 14.00 Uhr im Haus der
Industrie(Großer Festsaal), Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien, statt. Die
Einberufung zur Hauptversammlung wurde am 26.05.2010 veröffentlicht. Ab
heute liegen am Sitz der Gesellschaft alle Unterlagen zur Vorbereitung der
Hauptversammlung auf. Diese sind außerdem auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/
frei verfügbar.II. Vom Recht der Aktionäre, dass Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt werden (§ 109 AktG) wurde bislang kein Gebrauch
gemacht.III. Zum Punkt 4.(b) der Tagesordnung erstattet der Vorstand der Gesellschaft
hiermit den folgendenBericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 98 Abs 3 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG (Optionen an Aufsichtsratsmitglieder)
1. Allgemeines
1.1 In der Hauptversammlung vom 25.06.2010 soll die Gewährung von Optionen an
Aufsichtsratsmitglieder beschlossen werden. Die Bedienung erfolgt
voraussichtlich durch eigene Aktien. Aus diesem Grund erstattet der
Vorstand der Gesellschaft hiermit einen Bericht gemäß § 98 Abs 3 iVm § 159
Abs 2 Z 3 AktG an die Hauptversammlung.2. Grundsätze und Leistungsanreize für Aktienoptionen an
Aufsichtsratsmitglieder2.1 Als Aufsichtsräte der Gesellschaft konnten hervorragende internationale
Experten aus dem Impfstoffbereich und der Finanzbranche gewonnen werden.
Um diese Personen und ihre Kompetenzen an das Unternehmen zu binden, ist
es notwendig ein an den Unternehmenserfolg geknüpftes Anreizsystem zu
schaffen. Zwischen der Gesellschaft und den Aufsichtsratsmitgliedern
sollen daher Aktienoptionsverträge geschlossen werden, deren Bedingungen
den Bedingungen des ESOP 2008 (siehe unten) zu entsprechen haben.2.2 Folgende wesentliche Bedingungen liegen dem ESOP 2008 zugrunde:
(i) Jeder Optionsberechtigte hat das Recht, nach Maßgabe der näheren
Bestimmungen eines Aktienoptionsvertrages, welcher die wesentlichen
Bestimmungen des ESOP 2008 beinhaltet, pro zugeteilter Aktienoption gegen
Zahlung des Ausübungspreises eine Aktie der Gesellschaft zu erwerben. Der
Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die Optionsberechtigten bei
Ausübung der Option an die Gesellschaft bezahlen müssen, entspricht dem
letzten Schlusskurs der Intercell-Aktie vor Beschlussfassung über die
Einräumung der Optionen bzw. vor einer allenfalls erforderlichen
Veröffentlichung, die dieser Beschlussfassung voranzugehen hat.(ii) Die Ausübung der Optionen ist an das Erreichen einer Ausübungshürde
gebunden. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der Schlusskurs der
Intercell Aktie am Tag vor Beginn eines Ausübungsfensters mindestens 15
Prozent über dem Ausübungspreis liegt.(iii) Die Laufzeit der Optionen ist befristet mit dem Ablauf des
Ausübungsfensters im fünften auf das Jahr der Zuteilung folgenden
Kalenderjahr. Die zugeteilten Optionen können generell zu jeweils 25 % im
zweiten, dritten, vierten und fünften auf das Jahr der Zuteilung
folgenden Kalenderjahr erstmals ausgeübt werden.(iv) Für Optionen, die als besonderer Anreiz - insbesondere im Rahmen der
Einstellung von Führungskräften - eingeräumt werden, kann die erstmalige
Ausübbarkeit abweichend festgelegt werden. Im Falle eines
Kontrollwechsels durch Übernahme von mehr als 50 Prozent der
Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft werden alle ausstehenden Optionen
mit Wirksamkeit der Übernahme ausübbar. Ansonsten kann die Ausübung
jeweils nur während der Ausübungsfenster erfolgen.(v) Die Ausübungsfenster sind Zeiträume von mindestens zwei Wochen, die vom
Vorstand der Gesellschaft festgelegt werden. Ein jährliches
Ausübungsfenster beginnt jeweils mit dem Tag nach jeder ordentlichen
Hauptversammlung während der Laufzeit der Optionen, in denen die Optionen
ausgeübt werden können. Pro Kalenderjahr werden zumindest zwei
Ausübungsfenster festgelegt. Die erstmalige Ausübbarkeit der Optionen
wird dadurch nicht berührt.(vi) Die Optionen sind unter Lebenden nicht übertragbar.
(vii) Eine Behaltefrist für in Folge der Optionsausübung bezogene Aktien besteht nicht.
3. Einräumung von Optionen an Aufsichtsratsmitglieder
3.1 Anzahl und Aufteilung der Optionen: Bislang wurden folgenden
Aufsichtsratsmitgliedern, Vorstandsmitgliedern, leitenden Angestellten und
übrigen Arbeitnehmern folgende Anzahl an Aktienoptionen eingeräumt
(exklusive verfallener und bereits ausgeübter Optionen):Optionsberechtigte Anzahl der Optionen
Aufsichtsratsmitglieder
Michel Gréco 41.250
Ernst Afting 41.250
David Ebsworth 35.000
James R. Sulat 37.500
Hans Wigzell 35.000
Mustapha Leavenworth Bakali 40.000Vorstandsmitglieder
Gerd Zettlmeissl 475.000
Thomas Lingelbach 350.000
Reinhard Kandera 187.000Leitende Angestellte 1.005.000
Übrige Arbeitnehmer 249.525
Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften 859.363Summe 3.355.888
Nunmehr sollen an jedes Aufsichtsratsmitglied zusätzlich 10.000
(zehntausend) Aktienoptionen eingeräumt werden.3.2 Der Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die Aufsichtsratsmitglieder
bei Ausübung der Option an die Gesellschaft bezahlen müssen, beträgt
EUR 17,96 (letzter Schlusskurs der Intercell-Aktie vor dieser
Veröffentlichung). Sollte der Schlusskurs am Tag vor dem Beschluss der
Hauptversammlung höher sein, so ist dieser der Ausübungspreis.Wien, im Juni 2010 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Intercell AG
Lucia Malfent
Vice President, Global Head Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-1303
lmalfent@intercell.com
Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel