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Risiko iPhone-Domain: domain-recht.de warnt vor kostenpflichtigen Abmahnungen

Starnberg (ots)

Vorsicht bei Fansites: das Online-Magazin
www.domain-recht.de warnt im Zusammenhang mit der Einführung des 
Kulthandys iPhone vor allzu sorglosem Umgang mit Markenrechten bei 
der Domain-Registrierung. Aus den USA kommen erste Meldungen, wonach 
Webseitenbetreiber ihren Domain-Namen wechseln mussten.
Campierende Fans vor Handy-Läden, Lobpreisungen von "cool und hip"
bis hin zu "Jesus-Telefon" - kaum ein technisches Produkt hatte 
bereits vor seinem Verkaufsstart einen solch riesigen Hype ausgelöst 
wie das neue iPhone von Apple. Wie Pilze schießen nun auch 
Internetseiten aus dem Boden, die mit Tipps und Tricks rund um das 
Edel-Handy glänzen. Doch nicht selten vergessen die 
Webseitenbetreiber in ihrer Euphorie, welche Tücken mit der 
Registrierung von Domain-Namen verbunden sind, die markenrechtlich 
geschützte Begriffe enthalten. Wer zum Beispiel unbefugt Domains wie 
iPhone-News.de oder iPhone-Tipps.de registriert, riskiert eine 
kostenpflichtige Abmahnung von Apple Inc., da die Rechte an der in 
Deutschland markenrechtlich geschützten Bezeichnung "apple" verletzt 
sein können. Wenig Erfolg versprechend ist es auch, auf 
Tippfehler-Varianten wie iFone.de auszuweichen, da der Markenschutz 
nicht nur den genauen Markennamen umfasst, sondern auch 
Bezeichnungen, die dem Markennamen zum Verwechseln ähnlich sind.
In den USA sind bereits die ersten Fälle öffentlich bekannt 
geworden, in denen Apple Inc. zunächst noch freundlich aber bestimmt 
per Anwaltspost auf Rechtsverletzungen reagiert hat. So wurden die 
Betreiber des Angebots ModMyiPhone.com von Apple angeschrieben und 
unter anderem aufgefordert, die Nutzung von Domain-Namen mit dem 
Bestandteil "iPhone" zu unterlassen. Ähnlich erging es den Betreibern
von EverythingiPhone.com, die vor wenigen Tagen auf die Webadresse 
everythingicafe.com wechseln mussten.
Dass damit erst die Spitze des Eisbergs betroffen sein dürfte, 
zeigt der Umstand, dass allein am 11. Januar 2007, als die Einführung
des iPhone offiziell bestätigt wurde, 453 begriffsbezogene Domains 
registriert wurden. "Aus juristischer Sicht kann man nur warnen, 
fremde Marken als Domain-Name zu registrieren", so Daniel Dingeldey, 
Rechtsanwalt bei www.domain-recht.de . "Von geschützten Begriffen 
sollte man die Finger lassen, auch wenn die Versuchung noch so groß 
ist." Selbst wer nur eine Fanseite betreiben möchte, sollte zur 
Sicherheit mit dem Rechteinhaber Kontakt aufnehmen und sich eine 
Genehmigung zur Nutzung der Marke als Domain erteilen lassen.
Welche enorme wirtschaftliche Bedeutung Domain-Namen inzwischen 
erlangt haben, belegt Apple selbst: für die Domain iphone.com, die 
sich der Geschäftsmann Michael Kovatch im Jahr 1995 lange vor der 
Euphorie rund um iPhone und iPod gesichert hatte, zahlte Apple im 
Sommer diesen Jahres die Rekordsumme von mindestens einer Million 
US-Dollar; über die Details des Deals wurde Stillschweigen 
vereinbart. Doch dieser Betrag dürfte sich mehr als ausbezahlt haben:
bereits in den letzten sechs Monaten vor dem Verkauf explodierten die
Zugriffszahlen durch Internetnutzer, die auf gut Glück durch 
Eintippen der Domain in die Adresszeile des Browsers gehofft hatten, 
auf dem richtigen Internetangebot zu landen. Auf ähnliche Erfolge 
hofft wohl auch die Freenet AG, die unter iphone.de Werbung für den 
iPhone-Konkurrenten Blackberry Pearl geschaltet hat - doch lange wird
sich Apple wohl nicht mehr veräppeln lassen ...
Pressekontakt:

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united-domains AG
Markus Eggensperger, Public Relations
Gautinger Str. 10
D-82319 Starnberg
Tel. 0 81 51 / 3 68 67 - 10
Fax 0 81 51 / 3 68 67 - 77
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