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Deutsche Balaton AG

EANS-News: Deutsche Balaton AG gewinnt auch zweites Freigabeverfahren zur Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der W.E.T. Automotive Systems AG, Odelzhausen und der Gentherm Europe GmbH, Augsburg

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Recht/Prozesse

Heidelberg (euro adhoc) - Die Deutsche Balaton AG ist mit rund 13,7% an der
W.E.T. Automotive Systems AG, Odelzhausen, beteiligt. Der Wert dieser
Beteiligung liegt zu aktuellen Börsenkursen bei rund 27,5 Mio. Euro und ist für
die Deutsche Balaton von erheblicher Bedeutung.

Ursprünglich hatte die Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems AG vom 16.
 August 2011 einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Gentherm
Europe GmbH als herrschender Gesellschaft, allerdings nur mit den Stimmen der
Gentherm Europe GmbH und gegen alle von freien Aktionären vertretenen Stimmen,
zugestimmt. Gegen diesen Zustimmungsbeschluss legte die Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft als Aktionärin der W.E.T. Automotive Systems AG Nichtigkeits-
und Anfechtungsklage ein. W.E.T. Automotive Systems AG beantragte im
Freigabeverfahren die Eintragung des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister. Das OLG München wies den
diesbezüglichen Antrag auf Freigabe der Eintragung des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister gegen die Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft jedoch mit Beschluss vom 14. Dezember 2011 zurück.

Das Landgericht München I hat am 5. April 2012 den Zustimmungsbeschluss der
Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems AG vom 16. August 2011 für
nichtig erklärt (Az. 5 HK O 20488/11). Gegen dieses Urteil hat die W.E.T.
Automotive Systems AG Berufung eingelegt.

Auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2012 hatte die
Hauptversammlung, wiederum nur mit den Stimmen der Gentherm Europe GmbH und
gegen alle von freien Aktionären vertretenen Stimmen, den Beschluss der
Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems AG vom 16. August 2011 über die
Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der
W.E.T. Automotive Systems AG und der Gentherm Europe GmbH bestätigt.

Auch gegen diesen Bestätigungsbeschluss legte die Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ein (Az. LG München I, 5
HK O 14081/12). Das OLG München hat nun am 14. November 2012 das erneut von der
W.E.T. Automotive Systems AG angestrengte Freigabeverfahren abgelehnt (Az. 7
AktG 2/12) und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft als Antragsgegnerin Recht
gegeben. 

Die Entscheidung der Gerichte beruhen - weitgehend übereinstimmend - unter
anderem auf der Unwirksamkeit des am 28. Februar 2011 geschlossenen Business
Combination Agreement ("BCA") mit Gentherm Inc. und Gentherm Europe GmbH im
Vorfeld des Übernahmeangebots der Gentherm Europe GmbH an die Aktionäre der
W.E.T. Automotive Systems AG. In dem BCA schränkte der Vorstand unter anderem
seine Leitungsbefugnis ein und delegierte diese zugunsten von Gentherm Inc. und
Gentherm Europe GmbH im Hinblick auf die bestehenden eigenen Aktien sowie auf
das genehmigte und bedingte Kapital. Damit verhalf der Vorstand der W.E.T.
Automotive Systems AG der Gentherm Europe GmbH nach Durchführung eines
Übernahmeangebotes zur Hauptversammlungsmehrheit bei der W.E.T. Automotive
Systems AG. Das Landgericht München I sah eine rechtliche Einheit zwischen dem
BCA und dem Unternehmensvertrag mit der Folge der Nichtigkeit beider Verträge.
Im erneuten Freigabeverfahren vor dem OLG München hat sich dieses der Auffassung
des Landgerichts München I weitgehend angeschlossen und den Ausgangsbeschluss
deshalb für nicht bestätigungsfähig erachtet.

Ob und wann der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nunmehr eingetragen
wird, ist ungewiss.

Die Deutsche Balaton AG wurde vor dem OLG München von Rechtsanwalt Prof. Dr.
Klaus Steiner, Wörthsee, vertreten, die W.E.T. Automotive Systems AG von P+P
Pöllath + Partners Rechtsanwälte, Herrn Dr. Wolfgang Grobecker.

Heidelberg, 21. November 2012


Rückfragehinweis:
Deutsche Balaton AG
Dr. Martin Flick
Tel.: +49 (0) 6221-64924-0
E-Mail:  info@deutsche-balaton.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: Deutsche Balaton AG
             Ziegelhäuser Landstraße 1
             D-69120 Heidelberg
Telefon:     +49 (0)6221 64924 0
FAX:         +49 (0)6221 64924 24
Email:        info@deutsche-balaton.de
WWW:         http://www.deutsche-balaton.de
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        DE0005508204
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
             Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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