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B E K A N N T M A C H U N G gemäß § 65 Abs 1a AktG

Wien (euro adhoc) -

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  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Aktien
B E K A N N T M A C H U N G
gemäß § 65 Abs 1a AktG
In der Hauptversammlung vom 19.05.2008 wurde der Beschluss gefasst, 
den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene 
Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG 
zu erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen 
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt
- höchstens 11,977.780 auf Inhaber lautende Stückaktien der 
Gesellschaft erwerben darf, die Ermächtigung von einschließlich 
19.05.2008 bis einschließlich 18.11.2010, also für 30 Monate, gilt 
und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von 
mindestens EUR 8,-- und höchstens EUR 25,-- je Stückaktie erworben 
werden dürfen und das jeweilige Rückkaufprogramm (einschließlich von 
dessen Dauer) gemäß der auf Grund § 82 Absatz 9 BörseG ergangenen 
Veröffentlichungsverordnung (BGBl II 2002/112 idgF) zu 
veröffentlichen ist. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch 
Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG). Die gemäß § 65 
Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG erworbenen eigenen
Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf andere Weise als 
über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden, 
nämlich zum Zweck der Ausgabe dieser Aktien und der Durchführung 
eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von 
Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder 
ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte 
oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von 
Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder 
ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte 
jeweils der Gesellschaft oder von mit dieser verbundenen Unternehmen 
oder zum Zweck der Ausgabe der Aktien als Gegenleistung für den 
Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an 
einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.
Wien, im Mai 2008                                               Der 
Vorstand

Rückfragehinweis:

UNIQA Versicherungen AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at

Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
WKN: 928900
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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