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euro adhoc: UNIQA Versicherungen AG
Aktienrückkauf
VERÖFFENTLICHUNG DES BESCHLUSSES, VON EINER RÜCKKAUFSERMÄCHTIGUNG GEBRAUCH ZU MACHEN, UND VERÖFFENTLICHUNG DES RÜCKKAUFPROGRAMMS (D)

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
der Emittent verantwortlich.
Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG mit dem Sitz in Wien
("UNIQA" oder "die Gesellschaft") hat am 03.06.2003 beschlossen, von
der Ermächtigung gemäß Beschluss der 4. ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft zum Aktienrückkauf Gebrauch zu machen. Demnach ist
der Vorstand ermächtigt worden, höchstens 11,977.780 auf Inhaber
lautende Stückaktien zu erwerben. Unter Berücksichtigung anderer
eigener Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch
besitzt, entspricht der Erwerb einem Anteil von höchstens 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft.
Die Ermächtigung der 4. ordentlichen Hauptversammlung versteht sich
als Erneuerung bereits bisher erteilter Ermächtigungen der 1. und 2.
Hauptversammlung von UNIQA vom 20.06.2000 sowie 25.06.2001.
Der vom Aufsichtsrat ermächtigte Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats
hat dem Beschluss des Vorstands am 12.06.2003 zugestimmt.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden auf Grund des
Beschlusses des Vorstands von UNIQA vom 03.06.2003, dem der
Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats von UNIQA mit Beschluss vom
12.06.2003 zugestimmt hat, gemäß § 4 VeröffentlichungsV (BGBl II
2002/112) der beabsichtigte Rückerwerb eigener Aktien von UNIQA und
das Rückkaufprogramm bekannt gemacht.
Änderungen des Rückkaufprogramms (siehe § 6 VeröffentlichungsV) sowie
die Veröffentlichung der im Rahmen des Rückkaufprogramms oder der
Veräußerung eigener Aktien durchgeführten Transaktionen (siehe § 7
VeröffentlichungsV) werden im Internet auf der Homepage von UNIQA
"www.uniqagroup.com" unter "Aktienrückkaufprogramm" bekannt gemacht
werden. Auf der Homepage von UNIQA finden sich auch sämtliche Angaben
über schon bisher durchgeführte Rückkaufprogramme sowie ein
Wiederverkaufsprogramm.
Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von
UNIQA Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft,
Angebote zum Rückkauf von UNIQA Aktien anzunehmen.
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65
Abs 1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG: 19.05.2003
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:
19.05.2003 gemäß § 82 Abs 8 BörseG auf der Homepage von UNIQA
(www.uniqagroup.com)
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms:
23.06.2003 bis voraussichtlich 20.12.2004
4. Aktiengattung, auf die sich das Rückkaufprogramm bezieht: auf
Inhaber lautende Stückaktien von UNIQA (einheitliche Aktiengattung)
5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien,
insbesondere auch Anteil der rückzukaufenden eigenen Aktien am
Grundkapital: unter Berücksichtigung anderer eigener Aktien, welche
die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, bis zu
höchstens 11,977.780 auf Inhaber lautende Stückaktien bzw. 10 % des
Grundkapitals von UNIQA.
6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der
Gegenwert je Aktie darf den gewichteten Durchschnitt der an der
Wiener Börse festgestellten amtlichen Schlusskurse für UNIQA Aktien
an den dem Erwerb jeweils unmittelbar vorangehenden drei Börsetagen
nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten, in absoluter Höhe
nicht weniger als EUR 5,-- und nicht mehr als EUR 11,-- betragen.
7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der
Rückkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll,
ob es beim Rückkauf ein Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien
eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie
für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden
sollen: Der Rückkauf der UNIQA Aktien auf Grund dieses
Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt. Ein
Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet.
Zweck des Rückkaufs ist die Angebots- und Nachfrageverbesserung für
die UNIQA Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit
eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass dieses
Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. UNIQA
beabsichtigt, erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. UNIQA
beabsichtigt nicht, in eigenen Aktien zu handeln. UNIQA behält sich
vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebe-nenfalls auch zur
Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung zu
ver-wenden.
8. Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung
der Aktien der Emittentin: keine.
9. Ausmaß der gegenwärtig eingeräumten oder geplanten Aktienoptionen
im Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Gegenwärtig
sind Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option Plänen an leitende
Angestellte oder Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder nicht
eingeräumt oder konkret geplant. Die Emittentin behält sich vor,
erworbene eigene Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu verwenden und dabei
Aktienoptionen gegebenenfalls auch an Mitglieder des Vorstands
und/oder leitende Angestellte auszugeben; in diesem Fall wird die
Emittentin das Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1
VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung        euro adhoc 17.06.2003

Rückfragehinweis:

UNIQA Versicherungen AG Norbert Heller Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at

Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
WKN: 082110
Index: ATX, Prime.market
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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